t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

AfD mahnt bayerische Abgeordnete wegen Wahlbeobachtung in Russland ab


Wahlbeobachtung in Russland
Parteispitze mahnt AfD-Abgeordnete ab

Von dpa
16.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Tino Chrupalla und Alice Weidel: Die Partei will sich gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes wehren.Vergrößern des BildesTino Chrupalla und Alice Weidel: Die Partei will sich gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes wehren. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im März haben drei bayerische AfD-Abgeordnete die Präsidentschaftswahl in Russland als Wahlbeobachter besucht. Die Bundesspitze der Partei zieht nun Konsequenzen.

Der AfD-Bundesvorstand hat drei bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wegen einer Reise zur Präsidentschaftswahl nach Russland im März abgemahnt. Ein AfD-Sprecher bestätigte entsprechende Berichte der "Süddeutschen Zeitung" und der "Augsburger Allgemeinen".

Die drei Abgeordneten des bayerischen Landtags, Ulrich Singer, Andreas Jurca und Elena Roon waren im März als Wahlbeobachter nach Russland gereist, nach eigenen Angaben auf Einladung von dort. Jurca erläuterte, es gehe darum, Organisation und Ablauf der Wahlen zu bewerten. Organisiert worden sei die Reise von der einladenden Seite. "Wir haben uns entschlossen, die Kosten selbst zu tragen, gerade um Vorwürfen einer Befangenheit keinen Raum zu bieten."

Maßnahme kann zu Amtssperre führen

Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren in Russland dagegen nicht zugelassen. Deren Bewertung ist für die internationale Anerkennung eines Ergebnisses wichtig. Präsident Wladimir Putin war bei der umstrittenen Wahl mit 87,28 Prozent der Stimmen zum fünften Mal im Amt bestätigt worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verzichteten auf Glückwünsche. Die Wahl wurde nach Angaben einer Regierungssprecherin als "weder frei noch fair" angesehen.

Die AfD-Bundesspitze hatte den drei Abgeordneten empfohlen, die Reise nach Russland nicht anzutreten. Nun wurden sie abgemahnt. In der Bundesgeschäftsstelle wird dabei auf die Parteisatzung verwiesen. Mitglieder, die gegen Satzung, Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen, können demnach abgemahnt werden, verbunden mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall oder bei vergleichbarem Verhalten weitere Ordnungsmaßnahmen drohen können. Solche Ordnungsmaßnahmen können Ämtersperren und im gravierendsten Fall Parteiausschlussverfahren sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meinung|Beschlüsse auf dem FDP-Parteitag
  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt



TelekomCo2 Neutrale Website