t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Ex-Bundeswehroffizier Franco A. ist erneut in Untersuchungshaft


Franco A.
Offizier unter Terrorverdacht erneut in Untersuchungshaft

Von dpa
Aktualisiert am 14.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Franco A. sitzt am dritten Prozesstag im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und wartet auf den Beginn der Verhandlung.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Franco A. sitzt am dritten Prozesstag im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und wartet auf den Beginn der Verhandlung. (Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europe/Pool/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wieder ist ein Offizier der Bundeswehr in den Fokus von Ermittlern geraten: Franco A. sitzt in Untersuchungshaft. Auch zuvor war er den Behörden bereits aufgefallen.

Kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme ist der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Der 33-Jährige sei am Sonntagvormittag von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Montag.

Er solle noch am Montagvormittag dem Staatsschutzsenat des OLG vorgeführt werden. Gegen A. läuft derzeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein aufsehenerregender Prozess, in dem in Kürze die Plädoyers erwartet wurden. Auslöser der erneuten Untersuchungshaft war eine Personenkontrolle am Freitagabend in Offenbach. Dabei seien bei ihm Gegenstände gefunden worden, die als Beweismittel in Betracht kämen, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Genauere Angaben machte die Sprecherin nicht. Die Polizei gab auch keine Auskunft darüber, ob A. gezielt kontrolliert wurde oder zufällig in eine allgemeine Kontrolle geriet. Medienberichten zufolge soll er sich heftig gegen die Kontrolle gewehrt haben. Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr sei am Samstagabend Haftbefehl erlassen worden, so die Sprecherin.

Festnahme im Februar 2017

Gibt es damit neue Erkenntnisse, etwa zum Verbleib verschiedener Waffen, die im Besitz des Bundeswehroffiziers mit Einzelkämpfertraining waren? Die erneute Verhaftung ist eine weitere Wendung in einem Fall, der seit der Festnahme des Offiziers im Februar 2017 am Wiener Flughafen viele Fragen aufwirft. Damals kam durch den Abgleich der Fingerabdrücke heraus, dass sich der Offizier unter falschem Namen als syrischer Flüchtling registriert und monatelang unentdeckt ein Doppelleben geführt hatte.

Vor dem Frankfurter OLG muss sich A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vor. Aus Sicht der Ankläger plante der Offizier Anschläge auf Politiker. Die falsche Identität als syrischer Flüchtling habe er sich zugelegt, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Geflüchtete zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe größtenteils, räumte in dem Verfahren aber ein, im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, die er unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrte. Zum Verbleib der Waffen wollte er bisher keine Angaben machen. Vor Gericht erklärte der zu weitschweifigen Ausführungen neigende Mann, er habe mit der falschen Identität Missstände aufdecken wollen.

Kontakte in Prepper-Szene

A. hatte Kontakte zur sogenannten Prepper-Szene. Im Keller des Wohnhauses seiner Mutter in Offenbach befand sich ein Vorratslager mit Lebensmitteln, Generator, Kleidung, Trinkwasservorräten, aber auch mit Waffen und Munition, um für den "Tag X" und einen möglichen Zusammenbruch staatlicher Ordnung etwa in einem Bürgerkrieg gerüstet zu sein. Diese Waffen gelten nach wie vor als verschwunden. A. bestreitet, Rassist oder Antisemit zu sein. Sowohl in Tonbandaufnahmen als auch vor Gericht machte er aber Angaben, die der vorsitzende Richter als "antisemitischen Blödsinn" rügte. Wegen seiner als Volksverhetzung bewertbaren Äußerungen entzog er A. das Wort.

Vor der erneuten Festnahme war damit gerechnet worden, dass es noch im Februar zu den ersten Plädoyers des Verfahrens kommen könnte. Am Donnerstagnachmittag steht ein weiterer Verhandlungstag an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website