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Osnabrück: Gericht verurteilt Frauenmörder zu lebenslanger Haft


Tat im Klosterwald
Mörder von Studentin zu lebenslanger Haft verurteilt

Von dpa, afp, mam

17.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Osnabrück: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Symbolbild).Vergrößern des BildesLandgericht Osnabrück: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Symbolbild). (Quelle: Lars Berg/imago-images-bilder)
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Als er Ausgang aus der Vollzugsanstalt hatte, brachte er sie um: In Osnabrück ist ein Mann für den Mord an einer 23-jährigen Studentin verurteilt worden. Bereits zweimal stand er deshalb vor Gericht.

Wegen des Mordes an einer 23-jährigen Studentin im Klosterwald von Rehburg-Loccum hat das Landgericht Osnabrück am Donnerstag einen 54 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter befanden den Mann des Mordes für schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Sie verfügten außerdem eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor zwei vorangegangene Urteile gegen den Angeklagten aufgehoben.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts am 12. September 2015 die junge Frau in dem Waldgebiet in Niedersachsen getötet – entweder bei der Ausübung sexueller Gewalt an ihr oder um die Tat zu verdecken, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Den genauen Tatablauf habe das Gericht nicht rekonstruieren können. Die Indizien sprächen aber in ihrer Gesamtbewertung für einen Mord und für den Angeklagten als Täter.

Täter war bereits vorbestraft

Es ist das dritte Urteil in diesem Kriminalfall. Zuvor hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte zum Tatzeitpunkt wegen einer sexuellen Straftat im Maßregelvollzug eingesessen und war wegen einer Lockerung auf einer Radtour. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.

Eine Vielzahl von Indizien habe in der Gesamtschau für eine Verurteilung ausgereicht, erläuterte der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung. Dazu hätten ein am Tatort gefundenes Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten und eine DNA-Spur des Mannes unter den Fingernägeln der jungen Frau gehört.

Zudem seien die zahlreichen Vorstrafen des 54-Jährigen berücksichtigt worden. Die Richter kamen mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.

Mann stand für die Tat schon zweimal vor Gericht

Der Mann hatte wegen der Tat bereits zweimal vor Gericht gestanden. 2017 verurteilte ihn zunächst das zuständige Landgericht Verden wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der BGH in einem von der Nebenklage angestrengten Revisionsverfahren auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung zurück an das Landgericht Verden.

In einem zweiten Prozess sprachen die Richter den Beschuldigten 2019 dann frei. Das Urteil erging aus "tatsächlichen Gründen", worunter Juristen etwa fehlende Beweise verstehen. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und ebenfalls die Nebenklage Revision ein, welcher der BGH stattgab. Aufgrund entsprechender Regelungen in der Strafprozessordnung wurde der Fall für den dritten Prozess an das Landgericht Osnabrück überwiesen.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig. Ob es angefochten werden soll, stand am Donnerstag noch nicht fest, sagte einer der Anwälte des 54-Jährigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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