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Prozessbeginn: Schlafenden Obdachlosen angezündet


Prozessbeginn in Berlin
Schlafenden Obdachlosen angezündet

Von dpa
12.05.2017Lesedauer: 3 Min.
Sechs junge Männer, die sich wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes verantworten müssen, sitzen in Berlin in einem Sitzungssaal des Landgerichtes.Vergrößern des BildesSechs junge Männer, die sich wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes verantworten müssen, sitzen in Berlin in einem Sitzungssaal des Landgerichtes. (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Vier Monate nach der tückischen Feuerattake gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof müssen sich sieben Verdächtige vor dem Landgericht verantworten. Vor Gericht bestreiten sie eine Mordabsicht.

Als Flammen dicht neben dem Kopf des schlafenden Obdachlosen in der Weihnachtsnacht 2016 aufloderten, entfernten sich junge Männer mit schnellen Schritten. Fünf der sieben Angeklagten haben am Freitag vor dem Berliner Landgericht ausgesagt und den Vorwurf eines Mordversuchs zurückgewiesen. Ein 21-Jähriger gab die "fatale Idee" einer Zündelei zu. Er habe ein Taschentuch in Brand gesteckt, den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen", mit einer tödlichen Gefahr habe er zu keinem Zeitpunkt gerechnet. Ein 18-Jähriger erklärte, er habe keinen Rauch gesehen.

Obdachloser dank anderer Fahrgäste gerettet

Sechs der 16 bis 21 Jahre alten Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen bei der Tat im U-Bahnhof Schönleinstraße in Kreuzberg in Kauf genommen haben, dass der Mann selbst hätte Feuer fangen und "qualvoll verbrennen" können. Spontan hätten sie sich gemeinsam zur Tat entschlossen. Einem siebten Angeklagten wird unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Nur durch das beherzte Eingreifen von Fahrgästen sei Schlimmeres verhindert und der Obdachlose aus Polen gerettet worden.

Der 21-Jährige hatte laut Ermittlungen erst ein Stück Papier und dann ein Taschentuch mit einem Feuerzeug angezündet und es unmittelbar neben dem Kopf des 37-jährigen Schlafenden gelegt. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hieß es, er habe erheblich unter Einfluss von Rauschgift und Alkohol gestanden. "Motorisch war ich gut beisammen, aber im Kopf fühlte ich mich berauscht." Als er und die Mitangeklagten gegen zwei Uhr auf die nächste U-Bahn warteten, sei ihm die "unsägliche Idee" gekommen. Es sei ein "Streich" gewesen, erklärte der junge Syrer. "Keinesfalls wollte ich mehr." Er habe darauf vertraut, "dass nichts Schlimmeres passiert."

Videoaufzeichnungen belegen die Tat

Fünf der Angeklagten gaben am zweiten Prozesstag Erklärungen ab, die beiden weiteren mutmaßlichen Komplizen wollen sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Zudem wurden Videoaufzeichnungen abgespielt, die die Gruppe auf dem U-Bahnhof zeigen. Kurz vor dem Brand zogen sich alle Angeklagten die Kapuzen ihrer Jacken über den Kopf. Später ist die Gruppe in einer Bahn zu sehen, mehrere der jungen Männer lachen dabei. Andere Fahrgäste weckten den Obdachlosen. Ein Zugführer setzte einen Feuerlöscher ein. Einer der Anwälte sagte, die Aufnahmen seien "interpretationswürdig". Die Gruppe könnte erleichtert gewesen sein, "weil nichts weiter passiert ist".

In der Aussage eines 18-Jährigen hieß es, er habe "nicht mitbekommen, dass etwas angezündet wurde". Ein weiterer 18-Jähriger erklärte, der 21-Jährige habe betrunken gewirkt, die Unterhaltung geführt und ein Stück Papier angezündet. "Ich ging davon aus, dass es nicht brennt." Ein 19-Jähriger erklärte, er habe dem Hauptangeklagten "weder aktiv geholfen noch passiv dessen Verhalten unterstützt". Mehrere erklärten, sie seien vor Gewalt in Syrien geflohen und "froh in Deutschland zu sein". Ein 17-Jähriger gab den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung zu.

Tat aus Langeweile?

Die Staatsanwaltschaft geht von "Heimtücke und Grausamkeit" aus. Die jungen Männer hätten den Mann zwar nicht umbringen wollen, aber seinen möglichen Tod billigend in Kauf genommen. Zum Motiv der jungen Flüchtlinge, die zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland kamen, sagte Staatsanwalt Martin Glage am Rande des Prozesses, es könnte auch Langeweile im Spiel gewesen sein. Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt.

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