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Dresden – Polizist droht Demonstranten: "Schubs mich und du fängst Dir 'ne Kugel"


Demonstration in Dresden
Polizist droht: "Schubs mich und du fängst Dir 'ne Kugel"

Von dpa
Aktualisiert am 21.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Das Logo der sächsischen Polizei: In Dresden hat ein Polizist einem Demonstranten mit dem Griff zur Waffe gedroht.Vergrößern des BildesDas Logo der sächsischen Polizei: In Dresden hat ein Polizist einem Demonstranten mit dem Griff zur Waffe gedroht. (Quelle: Monika Skolimowska/ZB/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Dresden hat ein Polizist einem Teilnehmer einer Antifa-Demo mit dem Griff zur Waffe gedroht. Ein Video in den sozialen Netzwerken, das die Szene zeigt, sorgte für Empörung. Der Vorfall wird nun untersucht.

Das Verhalten eines Polizei-Einsatzleiters bei einer Demonstration mit rund 250 Teilnehmern am Sonntag in Dresden wird nach öffentlicher Kritik untersucht. In einem über Twitter verbreiteten Video ist von ihm der Satz "Schubs mich und du fängst Dir `ne Kugel" zu hören. Dabei legt er die Hand über seine Dienstwaffe, um vorsorglich deren Wegnahme zu verhindern, wie die Polizeidirektion am Abend mitteilte.

"Der Satz ist so gefallen", bestätigte Polizeipräsident Jörg Kubiessa. "Der Kollege hat es eingeräumt und sich dafür entschuldigt." Der Vorfall soll untersucht werden – unter Einbeziehung der Umstände. Laut Kubiessa herrschte "eine hektische, unübersichtliche Situation". Anlass für disziplinarrechtliche Schritte, wie in Kommentaren im Netz gefordert, sah Kubiessa jedoch nicht. "Dennoch ist es unterm Strich für mich unstrittig, dass so ein Satz nicht fallen darf."

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Polizist wurde von vermummten Teilnehmern bedrängt

Laut Polizei war ein Nebeltopf aus der Versammlung heraus geworfen worden. Als der Einsatzleiter diesen als Beweismittel sichern wollte, sei er von 25 bis 30 vermummten Teilnehmern bedrängt worden. "Der Beamte verspürte dabei einen Stoß in Brusthöhe", hieß es. Das Sichern der Dienstwaffe in so einer Lage sei "richtig und absolut angemessen", erklärte Kubiessa.

Das alleinige Handeln des Beamten widerspreche jedoch den Grundsätzen der Eigensicherung. Laut der Mitteilung hat der Beamte glaubhaft versichert, "dass die Anwendung der Schußwaffe oder auch nur deren Androhung nie eine Handlungsoption für ihn war".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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