Strafbefehl Spahn verunglimpft: Gegner von Corona-Politik verurteilt
Gegen einen Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede ein Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro erlassen worden. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Mittwoch. Der 41-jährige Dramaturg und Journalist Anselm Lenz soll im September 2020 mit zwei Mittätern eine Vereinszeitschrift herausgegeben haben, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verunglimpft worden sei.
Das Urteil des Gerichts erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil Lenz nicht zur angesetzten Hauptverhandlung erschienen war. 120 Tagessätze zu je 40 Euro wurden verhängt. Gegen die Entscheidung kann Rechtsmittel einlegt werden.
Der gebürtige Hamburger muss sich noch in einem anderen Verfahren in Berlin wegen Straftaten bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen verantworten. Dabei geht es um mutmaßliche Taten in der Zeit von April bis August 2020. Die Staatsanwaltschaft wirft Lenz in dem Zusammenhang unter anderem öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vor. Ein erster Prozessbeginn war Ende vergangenen Jahres gescheitert. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es nach Gerichtsangaben noch nicht.