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Wende im Berliner Bushido-Prozess: Richter sieht Mangel an Beweisen – Freispruch möglich


Wende im Bushido-Prozess
Richter sieht Mangel an Beweisen – Freispruch möglich

Von dpa
Aktualisiert am 01.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Clanchef Arafat Abou-Chaker im Gericht (Archiv): Eine vorsätzliche Freiheitsberaubung kann ihm derzeit nicht nachgewiesen werden.Vergrößern des BildesClanchef Arafat Abou-Chaker im Gericht (Archiv): Eine vorsätzliche Freiheitsberaubung kann ihm derzeit nicht nachgewiesen werden. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Zwischenbilanz im Prozess gegen Bushidos Ex-Manager Arafat Abou-Chaker: Seit knapp zwei Jahren streiten die ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht. Der Richter sieht für einige der Vorwürfe gegen den Clanchef keine Beweise.

Nach fast zweijährigem Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido hat das Berliner Landgericht eine Zwischenbilanz gezogen. Demnach haben sich einige Vorwürfe der Anklage gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder aus Sicht der Strafkammer nach derzeitigem Stand nicht bestätigt.

Eine versuchte schwere räuberische Erpressung sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nicht anzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Auch eine Freiheitsberaubung sei nach jetzigem Stand nicht nachweisbar.

Es geht in dem Prozess um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Die Anklage gegen Arafat Abou-Chaker, einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Geschäftspartner und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Arafat Abou-Chaker habe unberechtigte Zahlungen verlangt.

Prozess in Berlin: Abou-Chaker könnte freigesprochen werden

Der 43-jährige Musiker hatte vor Gericht seine Beziehung zu Arafat Abou-Chaker mit einer Zwangsheirat verglichen und erklärt, er habe "unfreiwillige Zahlungen" über Jahre hinweg über sich ergehen lassen. Aus Angst habe er sich lange gefügt, so Bushido in seiner Zeugenaussage. Er und seine Familie stehen unter Personenschutz.

Am inzwischen 71. Verhandlungstag erklärte das Gericht, nach vorläufiger Einschätzung könne dem Angeklagten Arafat Abou-Chaker nicht unterstellt werden, dass er davon ausging, keinen Zahlungsanspruch zu haben. Es habe einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien gegeben.

Auch eine vorsätzliche Freiheitsberaubung sei nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme nicht nachweisbar – "Herr Ferchichi konnte das Büro verlassen", so der Vorsitzende Richter. Ein 51-jähriger Bruder von Arafat Abou-Chaker sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts freizusprechen.

Der Prozess soll am 15. Juni mit der Befragung eines weiteren Zeugen fortgesetzt werden. Bislang hat die 38. Große Strafkammer Verhandlungstage bis zum 26. Oktober terminiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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