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Silvester 2022: So teuer ist verbotenes Böllern in Berlin


Silvester 2022/2023
So teuer ist verbotenes Böllern in Berlin

Von t-online, ads

30.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Feuerwerk vor dem Berliner Fernsehturm (Archivbild): Unter anderem am Alexanderplatz darf dieses Jahr nicht geböllert werden.Vergrößern des BildesFeuerwerk vor dem Berliner Fernsehturm (Archivbild): Am Alexanderplatz darf dieses Jahr nicht geböllert werden. (Quelle: snapshot/imago-images-bilder)
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In Berlin geht es oft schon lange vor Silvester los mit dem Böllern – doch das ist eigentlich nicht erlaubt. Wer es doch tut könnte sogar im Gefängnis landen.

Das Feuerwerk am letzten Tag des Jahres sollte eigentlich mal böse Geister verjagen – heute finden zahlreiche Menschen ganz ohne tieferen Hintergrund großen Gefallen an den bunten Raketen und ohrenbetäubenden Knallern.

Dabei ist Böllern in Berlin eigentlich nur unter bestimmten Umständen erlaubt: Wer falsch böllert, kann mit einer Geld- und sogar Haftstrafe rechnen.

Saftige Strafe auf Böllern außerhalb von Silvester

In Berlin darf alles an Feuerwerk, das über Tischfeuerwerk und Wunderkerzen hinausgeht, (Klasse II) an 363 Tagen im Jahr nicht gezündet werden: Allein am 31. Dezember, also Silvester, und am 1. Januar, also Neujahr, dürfen Böller und Raketen abgeschossen werden.

Ganze 10.000 Euro können dem Bußgeldkatalog zufolge außerhalb dieses Rahmens genutzte Knaller den Zünder kosten. Noch höher werden die Strafen bei bestimmten Arten von Knallern.

Unerlaubte Knaller können Zünder sogar ins Gefängnis bringen

Nicht zertifizierte Böller, wie die sogenannten Polen-Böller, dürfen in Berlin weder hergestellt, verkauft noch gezündet werden, heißt es im Bußgeldkatalog.

Wer mit einem erwischt wird, kann sich eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro einfangen – oder sogar bis zu drei Jahre in Haft gehen. Allgemein gilt: Wer mit seinem Feuerwerk andere Menschen oder deren Eigentum "von einem bedeutendem Wert" mit seinem Feuerwerk gefährdet, kann bestraft werden.

Dann ist eine jahrelange Haft für Zünder möglich

Das kann für den Zünder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedeuten, wie es im Bußgeldkatalog heißt.

In Berlin darf an Silvester 2022 an einigen Orten ohnehin nicht geböllert werden: Am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowie in einigen Straßen an der JVA Moabit im Bezirk Mitte gelten von 18 Uhr am 31. Dezember bis um sechs Uhr am 1. Januar Verbotszonen. Näheres erfahren Sie hier.

Verwendete Quellen
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