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Stadt Brandenburg: Mitarbeiter wegen extremistischer Äußerungen freigestellt


Brandenburg an der Havel
Leitstellenmitarbeiter wegen homophober Äußerungen freigestellt

Von t-online, cch

Aktualisiert am 18.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Stadt Brandenburg an der Havel (Symbolbild): Gegen einen Disponenten werden schwerwiegende Vorwürfe erhoben.Vergrößern des BildesStadt Brandenburg an der Havel (Symbolbild): Gegen einen Disponenten der Leitstelle werden schwerwiegende Vorwürfe erhoben. (Quelle: Jürgen Ritter/imago images)
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Die Stadt Brandenburg hat einen Mitarbeiter freigestellt, weil er bedenkliche Äußerungen getätigt haben soll. Sie deuten auf eine homophobe und extremistische Einstellung hin.

Die Rettungsleitstelle in Brandenburg an der Havel sorgt erneut für Schlagzeilen: Ein Mitarbeiter ist seit dem 7. Januar aufgrund fraglicher Äußerungen vom Dienst freigestellt. Der zuständige Beigeordnete Thomas Barz (CDU) erklärte auf Anfrage von t-online, dass der Mann "extremistische, homophobe und menschenverachtende" Aussagen getätigt haben soll.

Diese seien mit den Grundwerten des öffentlichen Dienstes nicht vereinbar. Und selbst wenn der öffentliche Dienst nicht betroffen wäre, gingen die Äußerungen "in Bereiche rein, die gegebenenfalls nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".

Leitstellenmitarbeiter soll gegen Homosexuelle gewettert haben

Die konkreten Aussagen wollte Barz nicht nennen. Laut eines Berichts der "Märkischen Allgemeinen" soll der Mitarbeiter unter anderem gegen Homosexuelle gehetzt haben. Demnach habe er zudem gesagt, dass Ungeimpfte wie Aussätzige behandelt würden und dies mit der Judenverfolgung im Nationalsozialismus verglichen. Nach dem Autounfall von dem SPD-Landtagsabgeordneten Eric Stohn soll er gesagt haben, dass der Fahrer ruhig schneller hätte fahren können. Er soll einige Parteiangehörige von CDU und SPD als Volksverräter bezeichnet haben.

Barz habe dem Leitstellenmitarbeiter einen Aufhebungsvertrag angeboten. Diesen habe der Mann aber nicht angenommen. "Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird es aber nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommen", so Barz zu t-online. Ihm zufolge werden die Ermittlungen nun fortgeführt und die Zeugenaussagen aufbereitet. Die Personalabteilung prüfe die möglichen weiteren Schritte.

Ende Dezember gelangte ein anderer Fall aus der Leitstelle Brandenburg an der Havel in die Medien. Ein Mitarbeiter hatte in der Nacht zum 21. Dezember entschieden, keinen Rettungswagen zu einem Dreijährigen zu schicken. Vorausgegangen war ein Telefongespräch mit der Familie des Kindes, die den Notruf gewählt hatte. Am darauffolgenden Morgen kollabierte der Junge. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Nach bisherigen Ermittlungen trifft den Leitstellenmitarbeiter aber keine Schuld. Die Auswertung des Notrufmitschnittes hat laut Staatsanwaltschaft keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn ergeben.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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