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Berlin-Kreuzberg: Festnahme nach Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park


Im Görlitzer Park
Dealer rauben Pärchen aus und vergewaltigen die Frau: Festnahme

Von t-online, jl

Aktualisiert am 29.07.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 114670008Vergrößern des BildesPolizei im Görlitzer Park (Archivbild): Die Ermittlungen dauern noch an. (Quelle: Jürgen Held via www.imago-images.de)
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Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park konnte der erste Verdächtige festgenommen werden. Doch die Ermittlungen gehen noch weiter.

Nach einer Gruppenvergewaltigung im berüchtigten Görlitzer Park in Berlin wurde der erste Tatverdächtige festgenommen. Das berichteten die Berliner Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA). Der Festgenommene ist 22 Jahre alt, der Haftbefehl gegen ihn wurde am Donnerstag vollzogen. Die Ermittlungen laufen seit Ende Juni.

Demnach soll im Juni am frühen Morgen ein Pärchen von einer Gruppe Drogenhändler zunächst überfallen und ausgeraubt worden sein. Der 27-jährige Mann sei verletzt und zu Boden gebracht worden. Dann habe er mit ansehen müssen, wie die mutmaßlichen Täter seine 27-jährige Begleiterin vergewaltigten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte zunächst zum Schutz der laufenden Ermittlungen zu dem Vorfall keine Details nennen. Die Ermittlungen, insbesondere auch gegen die weiteren Tatverdächtigen, dauern an.

Wie die Polizei mitteilte, sei man erst jetzt mit dem Fall an die Öffentlichkeit herangetreten, um die Betroffenen nicht weiter zu traumatisieren und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Sexualdelikte wie das in diesem Fall beträfen die höchst persönlichsten Rechtsgüter. Auch hätten so die Ermittlungen geschützt werden können, da die mutmaßlichen Täter nicht gewarnt gewesen seien. Eine Warnung vonseiten der Polizei wäre nur dann vonnöten gewesen, wenn es Hinweise auf eine Serie gebe. Dies sei hier, den bisherigen Erkenntnissen zufolge, nicht der Fall gewesen.

Im Einzelfall könne sich dies anders darstellen, wenn potentiell Geschädigte bereits umfassend ausgesagt haben, die Vernehmung im Rahmen der richterlichen Videovernehmung gerichtsfest aufgezeichnet wurde und etwaige weitere Ermittlungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden. Das war offenbar hier jedoch nicht der Fall.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes (LKA)
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