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Rammstein: Till Lindemann zieht Unterlassungsverfügung zurück


"Eingeständnis einer Niederlage"
Lindemann zieht Unterlassungsverfügung zurück

Von t-online, jl

16.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Till Lindemann: Gegen ihn gibt es Vorwürfe von mehreren Seiten – er weist sie zurück.Vergrößern des BildesTill Lindemann: Gegen ihn gibt es Vorwürfe von mehreren Seiten – er weist sie zurück. (Quelle: IMAGO / ZUMA Wire)
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Lindemann macht einen Rückzieher: Zuerst wollte er juristisch gegen eine Petition vorgehen. Das hat er aber nun offenbar aufgegeben.

Till Lindemann hat über seine Anwälte der Kanzlei Schertz-Bergmann seine Unterlassungsklage gegen eine Anti-Rammstein-Petition von Campact zurückgezogen. Das gab Campact, ein Verein, der Online-Kampagnen organisiert, in einer Pressemitteilung bekannt. Zuerst hatte die "Tagesschau" berichtet. Grund für den Antrag waren Formulierungen in der Petition. Campact hatte den Unterlassungsantrag jedoch nicht unterschrieben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Lindemann hatte sich an mehreren Formulierungen in der Petition gestört. Dort steht etwa: "Der Rammstein-Sänger Till Lindemann soll junge Frauen bei Konzerten reihenweise und systematisch sexuell missbraucht haben." Diese und ähnliche Formulierungen hatte der Sänger verbieten lassen wollen, pochte auf die Unschuldsvermutung. Der Frontmann von Rammstein ist nicht verurteilt worden, es gilt – wie immer bis zum Beweis des Gegenteils – die Unschuldsvermutung. Über seine Anwälte dementierte er alle Vorwürfe. Die Ermittlungen laufen. Die Petition hatte sich im Vorfeld der Rammstein-Konzerte im Juli in Berlin gegen die Auftritte eingesetzt. "Keine Bühne für Rammstein" wurde bislang von knapp 78.000 Menschen unterschrieben.

Dem Rückzug des Antrags war ein Hinweis des Landgerichts Berlin vorausgegangen: Das Rekrutierungssystem Lindemanns, um Sex mit weiblichen Fans zu haben, dürfe als "sexueller Missbrauch" bezeichnet werden.

"Kommt dem Eingeständnis einer Niederlage gleich"

"Der Rückzug der Kanzlei kommt damit einem Eingeständnis einer Niederlage gleich", so Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact. "Darüber hinaus ist er ein wichtiges Signal für alle Menschen, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben. Wir lassen uns die Verwendung klarer Worte nicht verbieten." Lindemann müsse nun für die gesamten Verfahrenskosten aufkommen, so Kolb.

Warum die Kanzlei den Antrag zurückgezogen hat, ist unklar.* "Dass Till Lindemann jedoch nach dem gerichtlichen Hinweis, der uns recht gibt, von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, zeigt, dass auch er seinem eigenen Antrag keine Erfolgsaussichten mehr einräumt", sagt der Medienrechtler Thorsten Feldmann der Kanzlei JBB Rechtsanwälte. "Für mich ist klar: Lindemann versucht, dadurch eine für ihn nachteilige gerichtliche Entscheidung zu verhindern, die Signalwirkung für andere Verfahren in der Causa Rammstein hätte."

*Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann am 29. August eingestellt. Es konnten keine Belege für ein strafbares Verhalten gefunden werden. Hier lesen Sie die Details zu der Entscheidung. Damit handelt es sich bei dem Sänger der Band Rammstein weder offiziell um einen Tatverdächtigen noch um einen Beschuldigten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Campact
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