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Berlin: Neues Versammlungsgesetz für Demo-Hauptstadt


Demo-Hauptstadt
Senator verkündet neues Versammlungsgesetz für Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 28.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona-Gegner in Berlin: Die Polizei hat die Demonstration aufgelöst.Vergrößern des BildesCorona-Gegner in Berlin: Die Polizei hat die Demonstration aufgelöst. (Quelle: Christian Mang/Reuters-bilder)
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Über 5.000 Demonstrationen finden jährlich in Berlin statt. Ab sofort gelten in der Hauptstadt neue Regeln für Versammlungen. Das Gesetz soll die Rechte der Protestierenden schützen – ist jedoch umstritten.

In Berlin gilt seit Sonntag das neue Versammlungsfreiheitsgesetz. Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilte auf Twitter mit, endlich gebe es ein fortschrittliches Gesetz für die Demo-Hauptstadt. Damit würden Freiheitsrechte gestärkt. Zudem bekomme die Polizei klare Rechtsgrundlagen. In Berlin gibt es jährlich mehr als 5.000 Demonstrationen.

Das Gesetz war nach langer Diskussion vor rund zwei Wochen mit rot-rot-grüner Mehrheit vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Auch in der Regierungskoalition hatte es zuvor Diskussionen um das Gesetz gegeben, das an einigen Stellen liberaler ist als das bisherige.

Das sogenannte Vermummungsverbot wird gelockert. Demnach ist es jetzt nur noch möglich, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat. Grünen-Abgeordneter Benedikt Lux hatte in der Parlamentsdebatte darauf hingewiesen, dass es bisher verboten war, sich bei einer Demonstration zur Agrarpolitik als Hühnchen zu verkleiden. Das gilt künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Vermummungsverbot.

Demos auch im Einkaufszentrum erlaubt

Bereits zwei Personen können den Schutz des Versammlungsgrundrechtes in Anspruch nehmen. Demonstrationen sind nun auch auf Verkehrsflächen wie in Bahnhöfen oder in Einkaufszentren möglich. Laut neuem Gesetz müssen sich Polizeikräfte auf Versammlungen zu erkennen geben.

Darüber hinaus dürfen sie Teilnehmer nur noch offen filmen und auch nur "zur Gefahrenabwehr". Verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten sind damit nicht mehr zulässig – diese Neuregelung hatten sowohl die Opposition als auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert. Bei Demonstrationen muss die Versammlungsbehörde Ort, Zeit und Streckenverlauf nun veröffentlichen.

In Berlin gibt es das Deeskalationsgebot für die Polizei bereits seit langem. Bundesweit einmalig ist es nun gesetzlich verankert: Wenn eine Situation bei Einsätzen zu eskalieren droht, soll die Polizei dem möglichst gewaltfrei entgegenwirken.

Leichter soll es werden, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zu Aufstachelung von Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Zeit verherrlichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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