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Maskenpflicht und Kita-Comeback – Diese Lockerungen gelten seit Freitag in Berlin


Maskenpflicht und Open-Airs
Diese Corona-Lockerungen gelten seit Freitag in Berlin

Von t-online, dpa, loe

Aktualisiert am 18.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Einkaufsstraße in Berlin: Auf 35 Straßen und Plätzen muss nun keine Maske mehr getragen werden.Vergrößern des BildesEinkaufsstraße in Berlin: Auf 35 Straßen und Plätzen muss nun keine Maske mehr getragen werden. (Quelle: Sabine Gudath/imago-images-bilder)
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In Berlin sinken die Corona-Infektionszahlen immer weiter. Pünktlich zum Wochenende bekommen die Bürger deshalb mehr Freiheiten zurück. Vor allem bei der Maskenpflicht und Open-Airs wird gelockert. Ein Überblick.

Seit dem 18. Juni gelten neue Corona-Lockerungen in Berlin. Der Senat hat am Dienstag über Freizeitangebote, weitere Öffnungen bestimmter Innenräume, das Tanzverbot und die Maskenpflicht beraten. In einer Live-Pressekonferenz hatte unter anderem der Regierende Bürgermeister Michael Müller die neuen Regeln verkündet.

Das ist für Berlinerinnen und Berliner nun wieder möglich:

  • Masken müssen seit Freitag draußen nur noch da getragen werden, wo Abstände nicht eingehalten werden können – zum Beispiel in Warteschlangen oder bei Demos. Hier reiche aber eine medizinische OP-Maske.
  • Auf den 35 Straßen und Plätzen, auf denen eine Maskenpflicht galt, ist diese komplett entfallen. Auch Gesundheitssenatorin Kalayci hatte sich dazu geäußert.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen soll weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Auch Schülerinnen und Schüler müssen nach den Sommerferien zunächst weiter medizinische Masken in Schulräumen tragen. Die Pflicht gilt in geschlossenen Räumen in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien.
  • Bei Veranstaltungen im Freien sind 1.000 Menschen erlaubt (bisher waren es 500). Das gilt allerdings nicht für Tanzveranstaltungen. Diese sind nun zwar erlaubt, allerdings nur mit Negativtest und 250 Menschen. In geschlossenen Räumen dürfen sich 250 (statt 100) Teilnehmer aufhalten. Bei Feiern sind nur 20 erlaubt.
  • Bei privaten Hochzeitsfeiern, Abschlussfeiern oder ähnlichem sind drinnen 50 und draußen 100 Menschen erlaubt.
  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Es sollen sich weiterhin nur zehn Menschen aus fünf Haushalten treffen.
  • Auch das Ausschankverbot von Alkohol zwischen Mitternacht und fünf Uhr ist gefallen.
  • Kitas kehren ab dem 21. Juni zum Normalbetrieb zurück.
  • Hallenbäder, Saunen und Thermen dürfen wieder öffnen. Hier muss ein Negativtest bei einem Besuch vorgelegt werden.
  • Jahrmärkte und Freizeitparks sowie Spielbanken dürfen wieder öffnen.

Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin lag am Freitag laut Robert Koch-Institut nur noch bei 8,4. Gleichzeitig haben nach Senatsangaben bis Donnerstag etwa die Hälfte der in Berlin Lebenden schon eine Erstimpfung erhalten. Ab August soll eine Impfquote von 70 Prozent erreicht sein.

In zwei Wochen sollen weitere Lockerungen beschlossen werden, sollte das Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau bleiben.

Verwendete Quellen
  • Pressekonferenz vom 15. Juni
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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