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OVG-Beschluss: Versammlungsverbot in Cottbus bleibt in Kraft


Cottbus
OVG-Beschluss: Versammlungsverbot in Cottbus bleibt in Kraft

Von dpa
11.02.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das zweiwöchige Verbot von unangemeldeten Versammlungen in Cottbus bleibt in Kraft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte das vorbeugende Verbot dieser Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen durch die Polizei, wie Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Freitag mitteilte. Zur Begründung ihres Beschlusses führten die Richter an, dass die Polizei ausreichende Gründe für die Annahme angeführt habe, dass es bei künftigen nicht angemeldeten Versammlungen zu massiven Verstößen gegen die Corona-Auflagen kommen würde.

Nach zahlreichen unangemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei diese Versammlungen in Cottbus für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022 mit einer Allgemeinverfügung generell untersagt. Das Verbot stand insbesondere im Zusammenhang mit den Aufrufen zum "Cottbuser Spaziergang".

Die bewusst unterlassene Anmeldung der "Cottbuser Spaziergänge" verfolge erkennbar den Zweck, jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern, erklärten die Richter des OVG laut Mitteilung. Angesichts der hohen Infektionsgefahr sei ein präventives Verbot mit der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit vereinbar.

Innenminister Michel Stübgen (CDU) sieht durch den Beschluss des OVG die Rechtsauffassung seines Hauses bestätigt. "Wer sich an Recht und Ordnung hält, kann jederzeit demonstrieren", betonte Stübgen. Eine Versammlung müsse aber angemeldet werden und die Teilnehmer müssten sich bis auf weiteres an die Maskenpflicht halten. "Als sogenannte Spaziergänge getarnte Demonstrationen verstoßen gegen das Versammlungsrecht und werden daher auch in Zukunft aufgelöst."

Stübgen dankte den Polizisten für ihren Einsatz bei den Demonstrationen. "Was teilweise an manchen Orten stattfindet, ist grenzwertig. Die Polizei wird beschimpft, bespuckt und angegriffen." Er habe Verständnis dafür, dass viele Menschen von der Pandemie genug hätten. "Wenn aber jemand seinen Frust an Polizistinnen und Polizisten auslässt und dabei sogar gewalttätig wird, dann ist Schluss mit Verständnis. Dann folgen klare Konsequenzen des Rechtsstaats", betonte der Minister.

Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn verwies auf den rechtlichen Rahmen für öffentliche Versammlungen: "Wenn gegen diesen bewusst verstoßen wird, wie es in Cottbus wiederholt der Fall war, kann sich der Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanzen lassen", sagte er.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte das Verbot der Polizei am 4. Februar in erster Instanz gekippt. Nach seiner Auffassung hatte die Sicherheitsbehörde nicht hinreichend begründet, dass konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass es zu unangemeldeten Versammlungen kommen werde, die mit schwerwiegender Infektionsgefahr und Gefahren für die öffentliche Sicherheit einhergingen. Gegen diese Entscheidung hatte die Polizei beim OVG Beschwerde eingelegt.

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