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Gericht lehnt Eilantrag gegen Polizeiauflagen für Demo ab


Düsseldorf
Gericht lehnt Eilantrag gegen Polizeiauflagen für Demo ab

Von dpa
27.08.2021Lesedauer: 1 Min.
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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen Polizeiauflagen bei der Demonstration "Versammlungsgesetz NRW stoppen" abgelehnt. Zu der Demonstration werden an diesem Samstag in Düsseldorf rund 5000 Teilnehmer erwartet. Die Größenbeschränkungen für Banner und Transparente seien rechtmäßig, entschied das Gericht am Freitag. Sie dürften auch nicht miteinander verknüpft werden. Dies diene der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Im konkreten Fall habe die Polizei die nachvollziehbare Prognose getroffen, dass eine Gefahr der Begehung von Straftaten bestehe. So seien bei der Demonstration am 26. Juni Transparente verknüpft worden, um das Eindringen der Polizei in Gruppen von Demonstranten zu verhindern.

Dabei sei aus den entsprechend abgeschirmten Blöcken mit Regenschirmen auf Polizisten eingeschlagen und Pyrotechnik gezündet worden. Auch seien Polizisten mit Flaschen beworfen worden.

Auch bei einer Bannergröße von maximal sechs mal einem Meter ließen sich die Anliegen der Versammlung optisch wirksam kommunizieren. Ob das Tragen größerer Transparente vor den Gesichtern der Teilnehmer einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot darstellt, ließ das Gericht offen.

Eine weitere Auflage, die den Konsum von Alkohol während der Versammlung zum Gegenstand hatte, hatte die Polizei bereits nach Stellung des Eilantrags aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte den Eingang einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Nach Angaben eines Sprechers sollte darüber voraussichtlich noch am Abend entschieden werden (Az.: 18 L 1872/21).

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