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Düsseldorf: Familie von Todesopfer verklagt Uniklinik nach Corona-Behandlung


Patient verstorben
Familie verklagt Uniklinik nach Corona-Behandlung

Von t-online, cco, EP

Aktualisiert am 10.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Eingang des Universitätsklinikums Düsseldorf (Archivbild): Die Familie des verstorbenen Patienten hatte gefordert, die Behandlung fortzusetzen.Vergrößern des BildesEingang des Universitätsklinikums Düsseldorf (Archivbild): Die Familie des verstorbenen Patienten hatte gefordert, die Behandlung fortzusetzen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Nach einem Todesfall infolge einer Corona-Infektion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Geklagt hat die Familie des Verstorbenen, diese hatte die Behandlung fortsetzen wollen.

Ein Corona-Patient ist nach wochenlanger Behandlung an der Düsseldorfer Uniklinik verstorben. Nach einer Anzeige von Angehörigen hat die Staatsanwaltschaft nun ein Todesermittlungsverfahren gegen die Uniklinik eingeleitet, berichtet die "Rheinische Post".

Zuvor war der Patient im Herbst mit einer ECMO-Therapie – einer künstlichen Lunge – behandelt worden, die das Blut schwerstkranker Covid-19-Patienten zusätzlich mit Sauerstoff anreichert.

Eingesetzt wird die ECMO-Therapie als letzte Option nach einem Lungenversagen, etwa im Falle eines schweren Corona-Verlaufs. Die Überlebenschancen sind aber schlecht: 68 Prozent der Patienten sterben während einer ECMO-Behandlung.

Düsseldorf: Familie klagt nicht zum ersten Mal

Im weiteren Verlauf seien die Ärzte zu der Einschätzung gelangt, dass für den Patienten keine Überlebenschance mehr bestünde, beruft sich die "Rheinische Post" auf eine Darstellung der Uniklinik.

Wie in derartigen Fällen üblich, habe das Klinische Ethikkomitee – zusammengesetzt aus Medizinern, Psychologen, Pflegern und Sozialdienst-Mitarbeitenden – den Fall geprüft und entschieden, die Behandlung einzustellen.

Dagegen hatte die Familie mit einer einstweiligen Verfügung geklagt. Das Landgericht Düsseldorf entschied daraufhin, die Behandlung mit der ECMO-Therapie fortzusetzen. Der Patient verstarb acht Wochen später.

Sachverständiger soll ärztliches Gutachten erstellen

Jetzt hat die Familie abermals Klage eingereicht, der Verstorbene wurde obduziert, die Krankenakten aus dem Uniklinikum angefordert. Ein Sachverständiger solle nun ein ärztliches Gutachten erstellen, sagte Staatsanwalt Stefan Peters der "Rheinischen Post". "Dieser soll dann die Frage klären: Ist die Behandlung nach den Regeln ärztlicher Kunst abgelaufen?"

Derzeit stünden die Ermittlungen noch am Anfang und seien "völlig ergebnisoffen", so Peters. Eine konkrete Anklage gegen einen behandelnden Arzt bestünde nicht.

Dass Angehörige von verstorbenen Patienten Anzeige gegen eine Klinik erstatteten, sei indes keine Seltenheit. Zu einem Gutachten komme es aber nur, wenn nach der Obduktion weiterhin Unklarheiten über die Todesursache bestünden, so Peters.

Verwendete Quellen
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