t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Ministerium: Montagsspaziergänge in Wahrheit Demonstrationen


Düsseldorf
Ministerium: Montagsspaziergänge in Wahrheit Demonstrationen

Von dpa
12.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Proteste gegen die Corona-MaßnahmenVergrößern des BildesZahlreiche Menschen haben sich versammelt, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. (Quelle: Malte Krudewig/Malte Krudewig/Dpa/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die sogenannten Montagsspaziergänge, angeblich spontane Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, sind nach Ansicht des NRW-Innenministeriums in Wahrheit wie normale Demonstrationen zu behandeln. Das geht aus einer rechtlichen Einschätzung des Ministeriums hervor, die als Richtschnur an alle Polizeibehörden im Land geschickt wurde. Damit sind die Protestmärsche - soweit nicht angemeldet - strafbar. Auflösen kann man die Aufzüge laut Innenminister Herbert Reul (CDU) allerdings nicht ohne weiteres.

"Die derzeitigen Montagsspaziergänge sind als Versammlung zu qualifizieren", heißt es in dem Schreiben des Ministeriums an die Polizeibehörden, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch wenn es sich angeblich nur "um regelmäßige Privatspaziergänge mit Freunden und Bekannten handele", überwiege der politische Charakter. Dass bei den Protestzügen keine Plakate geschwenkt oder Sprechchöre skandiert würden, ändere daran nichts. Zudem seien die vermeintlichen Spaziergänge selten spontan - sondern via Messengerdienst Telegram verabredet.

Innenminister Reul sagte der "WAZ" am Mittwoch, dass man die Protestmärsche dennoch nicht einfach auflösen könne: Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht einer Versammlung sei zwar strafbar, reiche aber allein nicht für das Beenden einer Demonstration aus. Das habe das Bundesverfassungsgericht schon in den 1980er Jahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf klargestellt. "Eine Auflösung ist nur zulässig, wenn die die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, es etwa zu Gewalteskalationen kommt und es kein milderes Mittel gibt", so Reul.

Dennoch schreiben die örtlichen Polizeibehörden bei jedem nicht angemeldeten angeblichen Spaziergang eine Anzeige. Ist kein Rädelsführer erkennbar, gegen Unbekannt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website