Tat wurde gefilmt Ordnungsamtsmitarbeiter schlug Schwarzen – Geldstrafe
Nachdem ein Mitarbeiter des Ordnungsamts in Düsseldorf einen Schwarzen geschlagen hatte, wurde er per Gerichtsurteil zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro verurteilt. Der Angeklagte plädierte auf Notwehr.
Ein Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungsamts hat laut Gerichtsurteil grundlos einen Schwarzen geschlagen. Wegen Körperverletzung im Amt wurde der 51-Jährige am Mittwoch vom Amtsgericht zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein mitangeklagter jüngerer Kollege wurde dagegen freigesprochen.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige in der Altstadt einen Afrikaner grundlos geohrfeigt hatte. Eine Augenzeugin hatte die Tat gefilmt.
Gericht in Düsseldorf entscheidet: Keine Notwehrlage erkennbar
Er habe den 22-Jährigen für einen Drogendealer gehalten, behauptete der 51-Jährige. Der Mann aus Guinea habe sich aggressiv verhalten. "Da ich fürchten musste, angespuckt zu werden, blieb mir nichts anderes übrig, als unmittelbaren Zwang durch eine kontrollierte Backpfeife anzuwenden."
Eine Notwehrlage sei weder auf dem Handyvideo noch durch Zeugenaussagen erkennbar, betonte dagegen der Richter. Der 22-Jährige habe sich damals ruhig, passiv und kooperativ verhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger des 51-Jährigen kündigte Berufung an.
- Nachrichtenagentur dpa