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Darmstadt: Gutachter stellt Depression bei Mutter fest


Säugling verdurstet und verhungert
Gutachter stellt Depression bei Mutter fest

Von dpa
01.09.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 96417522Vergrößern des BildesDas Landgericht Darmstadt: Dort findet der Prozess gegen die 27-jährige Mutter statt. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Die 27-jährige Mutter soll zur Zeit bereits unter schweren Depressionen gelitten haben. Dennoch bestellte sie für sich Pizza und ließ ihren Sohn verhungern.

Einer 27-jährigen Mutter wird vor Gericht vorgeworfen, dass sie ihren 13 Monate alten Sohn im Oktober 2021 in ihrer Rüsselsheimer Wohnung verdursten und verhungern ließ. Ein Gutachter hat nun im Prozess vor dem Darmstädter Landgericht der Mutter eine schwere Depression zum Tatzeitpunkt attestiert. Diese habe zu einer Antriebsstörung geführt. Das sei eine krankhafte seelische Störung, erklärte der forensische Psychiater Henning Saß am Donnerstag im Landgericht. Eine solche Störung kann bedeuten, dass die wegen Mordes angeklagte 27-Jährige nur eingeschränkt schuldfähig ist.

Das Steuerungsvermögen der Portugiesin sei laut dem Psychiater aber nicht eingeschränkt gewesen. Die Angeklagte hatte in der Zeit, in der der Junge verdurstete, für sich Essen bestellt und Zeugen wieder weggeschickt, die sie besuchen wollten.

Erstes Gutachten sah Depression nicht als entscheidenden Faktor

Weiter diagnostizierte der Arzt bei der Frau eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) mit Identitätsstörung. Die PTBS beruhe auf sexueller und körperlicher Gewalt der Eltern gegenüber der Angeklagten. Das Jugendamt hatte sie im Alter von acht Jahren in Obhut genommen.

Anders als die erste psychiatrische Gutachterin sah der zweite Gutachter die Depression als entscheidende Störung, die dazu führte, dass die Mutter ihren kleinen Sohn rund eine Woche lang nicht versorgte. Im ersten Gutachten war die Identitätsstörung als Hauptursache dafür benannt worden. Welche Diagnose zutrifft, sei aber eher für die Therapie wichtig, erklärte Saß. Der Prozess wird am 6. September mit den Plädoyers fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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