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Frankfurt: Schrottauto-Alarm in Hessen – wer muss die Entsorgung zahlen?


Wer zahlt die Räumung?
Schrottauto-Alarm in Hessens Städten

Von t-online, dpa
13.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago301890730Vergrößern des BildesEin besitzerloses Auto blockiert einen öffentlichen Parkplatz (Archivbild): In Hessen werden Schrottautos zum Problem für die Kommunen. (Quelle: Volker Herold/imago-images-bilder)
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Schrottautos in der Stadt werden für hessische Kommunen zum Problem. Experten erläutern die Folgen und Maßnahmen gegen die Besitzer.

In vielen hessischen Städten sorgen illegal abgestellte Schrottautos für Ärger. Diese Fahrzeuge, oft mit eingeschlagenen Scheiben und platten Reifen, werden einfach am Straßenrand abgestellt. Sie behindern nicht nur die Parkplatzsuche, sondern stellen auch ein Problem für die Ordnungsämter dar. Das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit. Das erklärt ein Sprecher der Stadt Kassel.

Für die Entsorgung seien demnach die Kommunen zuständig, auf deren Gebiet das Fahrzeug abgestellt wurde. Das bestätigt auch der ADAC. Die Städte versuchen, sich die Kosten beim Halter des Fahrzeugs zurückzuholen. Kann dieser jedoch nicht ermittelt werden, muss die Stadtkasse und damit der Steuerzahler dafür aufkommen. Um den Halter aufzufordern, sein Fahrzeug zu entfernen, bringt das Ordnungsamt eine Verwarnung an, meist einen roten Zettel.

Kostenpflichtige Fahrzeugentfernung droht

Jürgen Beck vom Straßenverkehrsamt Wiesbaden: "Die Überschrift ,Aufforderung zum Entfernen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges' weist den Halter darauf hin, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig entfernt wird, wenn er es nicht innerhalb einer festgelegten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum bringt." Dafür hat der Halter in der Regel vier Wochen Zeit.

Die Kosten für die Entfernung des Schrottautos belaufen sich in Frankfurt allein an Verwaltungskosten auf etwa 185 Euro. Das teilt Ingmar Bolle, Sprecher des Straßenverkehrsamtes Frankfurt, mit. Hinzu kommen noch Abschlepp- und Standkosten.

Für die Stadt selbst ist die Verschrottung des Fahrzeugs kostenlos. "Kommt es zu einer Versteigerung, wird der Gewinn nach Abzug aller Kosten an den Eigentümer ausgezahlt", sagt Bolle weiterhin. Aber auch hier gilt: Kann der letzte Halter nicht ermittelt werden, trägt die Stadt die Kosten.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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