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Vor Prozessbeginn in Frankfurt: Opfer des "NSU 2.0" fordern weitere Aufklärung


Prozessbeginn in Frankfurt
Opfer des NSU 2.0 fordern weitere Aufklärung

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 14.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Empfängerinnen der "NSU 2.0"-Drohschreiben (von links nach rechts): Janine Wissler, Seda Basay-Yildiz,Idil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Hengameh Yaghoobifarah (Symbolbild).Vergrößern des BildesEmpfängerinnen der "NSU 2.0"-Drohschreiben (von links nach rechts): Janine Wissler, Seda Basay-Yildiz,Idil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Hengameh Yaghoobifarah (Symbolbild). (Quelle: epd/Metodi Popow/ Sven Simon/ Uwe Steinert/ari/IPON/imago-images-bilder)
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Zwei Tage vor Beginn des Prozesses um die "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt pochen Adressatinnen der Beleidigungen und Todesdrohungen auf eine vollständige Aufklärung. Der NSU 2.0-Komplex sei mit einer Festnahme noch nicht geklärt.

Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Absender der "NSU 2.0"- Drohschreiben vor dem Landgericht Frankfurt. Doch die Empfängerinnen der Schreiben fordern eine lückenlose Aufklärung: "Für uns ist es ein Skandal, dass die Ermittlungen gegen einen vermeintlichen Einzeltäter geführt wurden", hieß es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Seit der Festnahme des Angeklagten Alexander M. im Mai 2021 werde der Versuch unternommen, den Komplex als endgültig aufgeklärt zu präsentieren.

"Nach allem, was wir wissen, steht für uns jedoch fest: Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt. Es gibt für uns zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen", hieß es in der Stellungnahme der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, der Kabarettistin ldil Baydar, der Linken-Politikerinnen Janine Wissler, Anne Helm, Martina Renner sowie der Publizistin Hengameh Yaghoobifarah.

Daten der Opfer kamen über dienstliche Zugänge der Polizei in Frankfurt

Die Betroffenen verwiesen in einer Pressemitteilung darauf, dass zumindest einige der Daten der Opfer über dienstliche Zugänge auf Polizeicomputern in Frankfurt am Main und Wiesbaden aus nicht-dienstlichen Anlässen abgerufen wurden.

Weitere in den Drohschreiben genutzte Daten stammten aus polizeilichen Abfragen in Hamburg und Berlin, hieß es. Gerade mit Blick auf die polizeilichen Datenabrufe müsse weiter ermittelt werden. Dies gelte insbesondere für die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Prozess zu NSU 2.0 beginnt am Mittwoch in Frankfurt

Der mutmaßliche Verfasser der Drohschreiben steht von Mittwoch an vor dem Frankfurter Landgericht. Ihm wird Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vorgeworfen, außerdem öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. t-online berichtete.

Begonnen hatte alles im Jahr 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie. Die Drohschreiben wurden mit "NSU 2.0" unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Başay-Yıldız hatte zuvor im Münchner NSU-Verfahren Angehörige der Opfer des rechtsextremen Terrors als Nebenklageanwältin vertreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gemeinsame Presseerklärung von Seda Basay-Yildiz, Idil Baydar, Anne Helm, Hengameh Yaghoobifarah, Martina Renner und Janine Wissler am 14.02.2022
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