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Frankfurt/Offenbach: Tote Hundewelpen – Polizei sucht Tierquäler


Misshandelte Hundewelpen entdeckt
Polizei fahndet nach Tierquäler

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 16.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Cockerspaniel-Welpe (Symbolbild): Die Polizei sucht Zeugen, die zur Aufklärung der Straftat beitragen können.Vergrößern des BildesEin Cockerspaniel-Welpe (Symbolbild): Die Polizei sucht Zeugen, die zur Aufklärung der Straftat beitragen können. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Ein Autofahrer hat auf einem Parkplatz eine grausige Entdeckung gemacht: In einem Mülleimer lagen zwei tote Cockerspaniel. Die Polizei fahndet jetzt nach dem Tierquäler, der sie dort hineingeworfen hat.

Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Auf dem Parkplatz Hainbach-Süd an der Autobahn 3 bei Frankfurt sind zwei tote Hunde in einer Mülltonne gefunden worden.

Ein Autofahrer entdeckte sie am Montag gegen 18.50 Uhr und alarmierte die Polizei. Wie die Beamten am Dienstag mitteilten, deuten erste Hinweise darauf hin, dass die beiden gechipten Cockerspaniel-Welpen zuvor massiv misshandelt worden waren.

Die Polizei stellte die beiden Kadaver sicher und verständigte das zuständige Veterinäramt. Die Kripo in Offenbach ermittelt nun. Wer Angaben zu der Straftat machen kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 069 8098-1234 mit den Beamten in Verbindung zu setzen.

Nach Tierschutzgesetz drohen bis zu drei Jahre Haft

Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, wenn ein Wirbeltier mutwillig getötet oder gequält wird. Einer Aufstellung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages zufolge werden in Deutschland jedes Jahr rund 700 bis 800 Menschen wegen Verstößen gegen den Paragraphen 17 verurteilt.

Freiheitsstrafen kassieren jährlich etwa 50 bis 60 der Verurteilten, meist werden sie zur Bewährung ausgesetzt. Nur in wenigen Fällen müssen die Straftäter tatsächlich ins Gefängnis. In den fünf von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags untersuchten Jahren 2012 bis 2016 wurden in insgesamt 29 Fällen Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen.

Verwendete Quellen
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