t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalHamburg

Hamburg: 25-Jähriger nach tödlichem Unfall zu Geldstrafe verurteilt


Bruder tot
Raser-Prozess in Hamburg: Geldstrafe und Freispruch

  • Gregory Dauber
Von Gregory Dauber

Aktualisiert am 16.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Feuerwehrleute sind nach einem Unfall auf der Hamburger Köhlbrandbrücke im Einsatz (Bildmontage): Der Fahrer des Audis steht nun vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Feuerwehrleute sind nach einem Unfall auf der Hamburger Köhlbrandbrücke im Einsatz (Bildmontage): Der Fahrer des Audis wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: dpa-bilder)

Am Ende war sein Bruder auf dem Beifahrersitz tot: Ein 25-Jähriger war wegen eines Autorennens mit Todesfolge angeklagt. Jetzt fiel in Hamburg das Urteil.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat den Angeklagten am Dienstag zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.200 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25-jährigen Fahrer des Unglückswagens acht Monate Haft auf Bewährung wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge beantragt.

Der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager erklärte jedoch, das Gericht sehe zu wenig Anhaltspunkte für eine Bestrafung eines illegalen Autorennens. In diesem Fall hätten bis zu 10 Jahre Gefängnis gedroht.

Die Verteidigerin des 25-Jährigen hatte eine geringe Geldstrafe gefordert. Sie sah den Tatbestand eines Rennens nicht erfüllt. "Dieser junge Mann wird damit leben, dass sein Bruder tot ist", sagte seine Verteidigerin Stefanie Martens. "Nachgewiesen wurde lediglich, dass das Fahrzeug nicht vernünftig gefahren wurde", räumte sie zwar ein, machte jedoch deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeit allein noch kein Autorennen bedeute.

Hamburg: Geldstrafe für Unfall, bei dem der Bruder starb

Der Wagen des damals 22-Jährigen war im März 2019 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Köhlbrandbrücke verunglückt. Auf dem Beifahrsitz des Audis hatte der 24-jährige Bruder des Angeklagten gesessen, er war infolge schwerster Kopfverletzungen noch am Unfallort gestorben.

Ein Sachverständiger war zu dem Schluss gekommen, das Fahrzeug sei mit bis zu 164 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Es habe jedoch keine Gefährdung Dritter gegeben und einen Vorsatz, den eigenen Bruder zu schädigen, sei abwegig, erklärte der Richter die Bewertung wichtiger Voraussetzungen für ein Autorennen. Ähnlich hatte die Verteidigerin des Angeklagten argumentiert.

Zweiter Angeklagter nicht am Unfall beteiligt: Freispruch

Beim tödlichen Aufprall mit einem Lkw sei der Wagen noch mindestens 120 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. Erlaubt ist auf der Brücke Tempo 60. Das Gericht folgte dem Gutachten in der Frage der Geschwindigkeit – die Überschreitung, auch in diesem Ausmaß, wäre jedoch höchstens als Ordnungswidrigkeit zu werten.

Angeklagt war zudem ein 29-Jähriger, der mit seinem Auto an dem Rennen beteiligt gewesen sein soll. Er wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro gefordert, sein Verteidiger Andreas Beurskens hatte auf Freispruch plädiert. An dem letztlich tödlichen Unfall war der BMW mit insgesamt drei Insassen nicht beteiligt.

Schuld an Tot des Bruders wirkt strafmildernd

Rechtsanwältin Martens war in ihrem Plädoyer auf die besondere Tragik des schweren Unfalls eingegangen, während mehrere Familienangehörige des Verstorbenen und des Angeklagten im Zuschauerbereich saßen. Nach Angaben seiner Verteidigerin leide der 25-Jährige noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Diese Schuld erkannte auch das Gericht und wertete sie als "erheblich strafmildernd", so der Richter.

Dritte waren am 25. März vor drei Jahren nicht verletzt worden, der Audi war mit zwei Lkw kollidiert und dabei massiv beschädigt worden. An den Lastwagen entstand ein Gesamtschaden von fast 20.000 Euro.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Nach der Verkündung händigte der Richter den beiden Angeklagten die beschlagnahmten Führerscheine aus, die sie vor fast dreieinhalb Jahren hatten abgeben müssen. Ein weiteres Fahrverbot sei nicht zu begründen, da dieses faktisch seit dem Unfall bereits bestanden habe, so der Richter.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website