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Tarifkonflikt in den Nordseehäfen beigelegt – mehr Geld für Beschäftigte


Mehr Geld für 12.000 Arbeiter
Tarifkonflikt in den Nordseehäfen beigelegt

Von dpa, EP

Aktualisiert am 23.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Stillstand am Hamburger Hafen (Archivbild): Beim Streik der Hafenarbeiter ging hier nichts mehr.Vergrößern des BildesStillstand am Hamburger Hafen (Archivbild): Beim Streik der Hafenarbeiter ging hier nichts mehr. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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12.000 Beschäftigte bekommen mehr Geld: Der Tarifstreit in den Nordseehäfen ist beigelegt. Damit sind auch die Streiks beendet.

Der Tarifkonflikt um die Entlohnung von Hafenarbeitern in den Nordseehäfen ist beigelegt. Die Bundestarifkommission der Gewerkschaft Verdi stimmte am Dienstag einem zuvor mit dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe erzielten Verhandlungsergebnis zu, wie Verdi-Verhandlungsführerin Maya Schwiegershausen-Güth der dpa sagte.

Das Ergebnis der zehnten Verhandlungsrunde der Gewerkschaft und den Hafen-Unternehmen sieht deutliche Entgelterhöhungen vor, heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft. "Unser wichtigstes Ziel war ein echter Inflationsausgleich, um die Beschäftigten nicht mit den Folgen der galoppierenden Preissteigerung allein zu lassen. Das ist uns gelungen", so Schwiegershausen-Güth.

Arbeiter bekommen bis zu 9,4 Prozent mehr Lohn

Am 5. September soll das Ergebnis der Tarifverhandlungsrunde final entschieden werden. Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis laut Verdi folgende Regelungen vor:

Ab 1. Juli 2022 sollen die Entgelte in Vollcontainerbetrieben in der Ecklohngruppe 6 inklusive Sonderzahlungen um 9,4 Prozent steigen. In den konventionellen und Stückgut-Hafenbetrieben beträgt der Anstieg 7,9 Prozent. Ab 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte in den genannten Betriebsarten jeweils um weitere 4,4 Prozent. Sollte die Preissteigerungsrate darüber liegen, tritt eine Inflationsklausel in Kraft. Damit soll eine Preissteigerungsrate bis 5,5 Prozent ausgeglichen werden. Für den Fall einer höheren Inflationsrate haben die Tarifparteien eine Verhandlungsverpflichtung. Auch ein Sonderknüdigungsrecht wurde vereinbart.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gewerkschaft Verdi: Pressemitteilung vom 23. August
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