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Stefan Aust vs. Jan Böhmermann: "Welt"-Herausgeber gewinnt Streit um RAF-Plakat


Klatsche vor Gericht
Böhmermann darf RAF-Plakat nicht mehr zeigen

Von t-online, jse, mkr

Aktualisiert am 06.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Satiriker Jan Böhmermann (Archivbild): Seine Sendung darf ein umstrittenes Plakat nicht mehr zeigen.Vergrößern des BildesSatiriker Jan Böhmermann (Archivbild): Seine Sendung darf ein umstrittenes Plakat nicht mehr zeigen. (Quelle: STAR-MEDIA/imago-images-bilder)
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Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" hat eine juristische Niederlage kassiert. Ein satirisches Plakat muss aus der Sendung verschwinden.

Jan Böhmermann darf das schon bei der Veröffentlichung im November umstrittene satirische Fahndungsplakat, mit dem nach einer "Lindner/Lehfeldt-Bande" gesucht wurde, in seiner bisherigen Fassung nicht mehr verbreiten. Das bestätigt ein Sprecher des Landgerichts Hamburg auf Anfrage von t-online.

Böhmermann hatte das vermeintliche Plakat auf Twitter verbreitet und in einem Beitrag seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" am 25. November 2022 gezeigt. Im Stile eines RAF-Fahndungsplakates sind unter anderem die FDP-Politiker Christian Lindner und dessen Ehefrau und "Welt"-Journalistin Franca Lehfeldt zu sehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gericht entscheidet: Plakat verletzt Persönlichkeitsrechte

Die einstweilige Verfügung hatte "Welt"-Herausgeber Stefan Aust beantragt, nach dem ebenfalls mit dem satirischen Plakat "gefahndet" wird. Bebildert ist die Suche nach Aust allerdings mit einem Foto von Volker Bruch – dem Schauspieler, der in dem Film "Der Baader Meinhof Komplex" die Rolle Austs spielte.

Nach Auffassung des Hamburger Landgerichts war für Zuschauer nicht klar, dass das Foto Bruch zeige und nicht etwa einen jüngeren Stefan Aust. Dessen Persönlichkeitsrechte seien dadurch verletzt.

Die Unterlassungsverfügung beziehe sich nicht auf die Sendung insgesamt, sondern nur auf die Veröffentlichung des Porträtfotos mit der fraglichen Bildunterschrift im Kontext der Sendung, betonte der Gerichtssprecher.

Wie ein Medium auf eine solche Entscheidung reagiert – etwa durch Löschung des Beitrages selbst oder indem nur das Plakat nicht mehr gezeigt wird – liege im Ermessen der jeweiligen Redaktion, sagte der Gerichtssprecher.

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Video und Sendung bereits gelöscht – Böhmermann reagiert

Das ZDF hat die entsprechende Sendung bereits in Gänze aus der Mediathek entfernt. Auch auf dem YouTube-Kanal von Böhmermanns Sendung ist der Beitrag nicht mehr zu finden.

Der 41-Jährige machte die Entscheidung auf Twitter selbst öffentlich und kommentierte diese mit den Worten: "Die Freiheitsterroristen morden weiter: Welt-Anführer Stefan Aust (Abb. ähnlich) lässt vor dem Comedylandgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung das ZDF Magazin Royale vom 25.11.2022 canceln! Was hat der brandgefährliche Pferde-Erdogan gegen das Grundgesetz der BRD?"

Ob Böhmermann dagegen vorgehen wird, ist unklar. Die Möglichkeit dazu hätte er. "Die einstweilige Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung erlassen, in einem solchen Fall kann die Antragsgegnerseite gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, mit der Folge, dass das Landgericht nach mündlicher Verhandlung von Neuem entscheiden müsste", erklärte der Gerichtssprecher.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Landgericht Hamburg
  • zdf.de: Mediathek des "ZDF Magazin Royale"
  • youtube.de: Kanal des "ZDF Magazin Royale"
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