t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalHamburg

Flensburg: Strafbefehl gegen "Letzte Generation"


Widerspruch eingelegt
Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen "Letzte Generation"

Von t-online, kg

09.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Klimaprotest der "Letzten Generation" in Oldenburg.Vergrößern des BildesKlimaprotest der "Letzten Generation" (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Fabian Steffens)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Aktivisten der "Letzten Generation" sind vom Amtsgericht Flensburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Einige haben Widerspruch eingelegt.

Das Flensburger Amtsgericht hat Strafbefehle auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen fünf Aktivisten der "Letzten Generation" erlassen. Drei Personen, zwei Männer und eine Frau, hatten sich am 2. Februar 2023 auf die Straße vor dem Flensburger Schifffahrtsmuseum geklebt. Zwei weitere Personen blockierten die Busspur, ohne sich festzukleben.

Die Aktion hatte Auswirkungen: Der Verkehr staute sich bis auf die gegenüberliegende Fördeseite. Die Situation habe, bis auf wenige Ausnahmen, entspannt gewirkt, urteilte damals die "shz", die vor Ort war. Einige Autofahrer hätten gehupt, einige hätten gewendet. Nach 30 Minuten sei die Straße wieder frei gewesen.

Nötigung durch "Letzte Generation"

Das Gericht urteilte auf Nötigung. Demnach müssen die drei Kleber je 900 Euro zahlen, die beiden Frauen, die auf der Busspur saßen, sollen 450 Euro bezahlen.

Dagegen wehren sich jetzt vier der fünf Beschuldigten und haben Widerspruch eingelegt. Daher wird es nun in der kommenden Woche eine Strafverhandlung vor dem Amtsgericht geben. Die Strafzahlung hätte dies abwenden können.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Aktivisten der "Letzten Generation" eine Strafzahlung ablehnen und es zu Verhandlungen vor Gericht kommen lassen. Der Gerichtssaal und das mediale Interesse wollen die Aktivisten für sich als Bühne nutzen.

Darüber hinaus ist der Tatbestand der Nötigung immer noch umstritten. Tatsächlich gab es vereinzelt Freisprüche für angeklagte Klimaaktivisten. Diese wurden allerdings in der zweiten Instanz kassiert. Bislang sind alle Aktivisten auch verurteilt worden. Noch liegt ein Fall zur Revision beim Oberlandesgericht, indem eine Richterin einen Aktivisten frei gesprochen hatte. Sie urteilte, dass der Klimaschutz höher zu gewichten sei, als Eigentumsrechte. Der Aktivist hatte den Bahnhofswald besetzt.

Verwendete Quellen
  • shz.de: Polizei löst festgeklebte Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" von der Straße
  • shz.de: Angeklagt wegen Nötigung: Vier Klimakleber vor dem Amtsgericht Flensburg
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website