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Hamburg-Altona: Protest gegen Sternbrücken-Neubau scheitert vor Gericht


Bahnprojekt in Altona
Klage gegen Sternbrücken-Neubau: Gericht trifft Entscheidung

Von t-online, fbo

Aktualisiert am 02.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Sternbrücke über der Stresemannstraße soll abgerissen werden (Archivbild): Gegner wollten das Projekt vor Gericht stoppen.Vergrößern des BildesDie Sternbrücke über der Stresemannstraße soll abgerissen werden (Archivbild): Gegner wollten das Projekt vor Gericht stoppen. (Quelle: IMAGO/Rico THUMSER/foto-leipzig.de)
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Gegner des Sternbrücken-Neubaus in Hamburg wollten das Projekt vor Gericht stoppen. Jetzt wurde eine Entscheidung in einem Eilverfahren getroffen.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Sternbrücke abgelehnt. Die Prüfung der Einwände der Gegner des Projekts habe ergeben, "dass die Klage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich Erfolg haben werde", hieß es. Die "Vollziehbarkeit eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen betreffend Bundesverkehrswege" sei wichtiger als ein Baustopp bis zu einer Klage.

Die "Initiative Sternbrücke" hatte den Eilantrag im März eingereicht. "Mit der Klage soll der Bau der Monsterbrücke gestoppt und der Weg zu einer angemessenen Neuplanung, die die Eingriffe in Stadtbild und Stadtnatur minimiert, geebnet werden", teilte sie damals mit.

Gericht sieht keine Chance für erfolgreiche Sternbrücken-Klage

Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun, dass die Verfahrensfehler, "insbesondere im Hinblick auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung", die die Initiative geltend machen wollte, nicht vorlägen. "Ohne Erfolg stütze der Antragsteller seine materiellen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss auf das Denkmalschutzrecht."

Der Neubau der Sternbrücke selbst störe die denkmalgeschützten Häuser in der Umgebung nicht, sondern allein die Lärmschutzwände auf dem Bahndamm, der östlich angrenzt. Und diese Wände könnten noch angepasst oder in Teilen entfernt werden, hielt das Gericht fest.

Zudem wurde das Argument, es hätte keine ausreichenden Alternativen zur Planung der Deutschen Bahn gegeben, zurückgewiesen. Damit hätten die Gegner nur Erfolg haben können, wenn sie selbst eine Variante vorgelegt hätten, die sich als "eindeutig besser" aufdränge. Im Gegenteil: Im Planfeststellungsbeschluss sei plausibel dargestellt worden, dass der Entwurf der Neubau-Gegner "gewichtige Nachteile" habe.

Verwendete Quellen
  • Oberverwaltungsgericht Hamburg: Mitteilung vom 2. Mai 2024
  • initiativesternbrücke.org
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