t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Hamburg: Neues Schulgesetz von SPD und Grüne – Verbot von Corona-Masken?


Änderung am Schulgesetz
Werden Corona-Masken an Schulen verboten? Das sagt Rot-Grün

Von t-online, fbo

02.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Kinder tragen Corona-Masken im Unterricht (Symbolbild): Das soll in Hamburg erlaubt bleiben – anders als eine Vollverschleierung.Vergrößern des BildesKinder tragen Corona-Masken im Unterricht (Symbolbild): Das soll in Hamburg erlaubt bleiben – anders als eine Vollverschleierung. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Oleksandr Latkun)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Verschleiert in den Unterricht? Bislang sieht das Hamburger Schulgesetz dazu keine konkrete Regelung vor. Das wollen SPD und Grüne nun ändern.

SPD und Grüne wollen Gesichtsverhüllungen an Hamburgs Schulen im Schulgesetz verbieten. Das sieht ein am Dienstag veröffentlichter Antrag der Regierungsfraktionen für die Bürgerschaft vor, über den in zwei Wochen entschieden werden soll.

Um folgende Passage soll das Schulgesetz erweitert werden: "Sie dürfen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Rechtspflicht erforderlich. Ausgenommen davon ist das Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation. Die Schulleitung kann aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen oder bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall Ausnahmen zulassen."

Kein Verbot von Corona-Masken an Hamburgs Schulen

Heißt: Es bleibt erlaubt, aus gesundheitlichen Gründen eine Maske zu tragen. Auch wenn Familienmitglieder aufgrund einer Erkrankung geschützt werden müssen, bleiben Masken erlaubt. Auch Maskierungen beim Schulfasching, bei Theateraufführungen oder Masken im Chemieunterricht werden in Hamburg nicht verboten.

Mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen, heißt es darin zur Begründung. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

Offene Kommunikation sei eine wichtige Basis für den Lernerfolg und für ein gutes Miteinander an Schulen, teilten SPD und Grüne am Dienstag mit. Dazu gehöre insbesondere, die Mimik des Gegenübers lesen zu können.

Verhüllungsverbot soll Entwicklung der Schüler stärken

"Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag kann nur gelingen, wenn wir in den Schulen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen", sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Zwar sei offene Kommunikation an Hamburgs Schulen gelebte Praxis. "Sie braucht aber im Einzelfall einen klaren gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Schulleitungen rechtssichere Entscheidungen zugunsten eines guten Miteinanders treffen können."

Mit dem Verhüllungsverbot wolle man Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung stärken, sagte die Vorsitzende des Schulausschusses, die Grünen-Abgeordnete Sina Koriath. Zudem schaffen man eine Handlungsgrundlage für Schulleitungen, "die in einem mitunter sensiblen Bereich wichtige Entscheidungen treffen, wobei in Einzelfällen Ausnahmeregelungen zugelassen werden können, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes".

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Antrag der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen vom 30. April 2024
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website