t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHannover

Hildesheim: Mutter gesteht Mord an behindertem Sohn – "Nicht mehr ertragen"


"Habe es einfach nicht mehr ertragen"
Mutter gesteht Mord an behindertem Sohn

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht in Hildesheim (Archivbild): Einer Frau aus Sarstedt wird die Tötung ihres eigenen Sohnes vorgeworfen.Vergrößern des BildesDas Landgericht in Hildesheim (Archivbild): Einer Frau aus Sarstedt wird die Tötung ihres eigenen Sohnes vorgeworfen. (Quelle: Rust/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Prozess um den Tod eines behinderten Jugendlichen hat die Mutter ein Geständnis abgelegt. Die Frau sei aber erheblich vermindert schuldfähig.

Eine wegen Mordes angeklagte Mutter hat im Landgericht Hildesheim eingeräumt, ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet zu haben. Die Frau habe die kraftraubende Situation geschildert, in der sie schließlich für sich und ihren Sohn alles beenden wollte, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. "Ich wollte nur einschlafen", habe die Angeklagte gesagt.

Der 52-Jährigen wird Mord im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit vorgeworfen. Sie soll sich am 16. März 2021 in Sarstedt entschieden haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten. Laut Gerichtssprecher räumte die Angeklagte ein, Schokopudding und Apfelpüree mit einer tödlichen Medikamentendosis zunächst ihrem Sohn zu essen gegeben und anschließend selbst gegessen zu haben. "Ich habe es einfach nicht mehr ertragen", sagte die Frau laut "Hildesheimer Allgemeinen Zeitung".

Lange Haftstrafe möglich

Die leblose Frau wurde von ihrem Mann entdeckt und konnte noch reanimiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Jugendliche bereits gestorben. Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte er das Prader-Willi-Syndrom. Das ist eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. 2019 seien noch starke Psychosen hinzugekommen, die eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich machten. Auch nach einem Psychiatrie-Aufenthalt habe es keine Besserung gegeben. Die Pandemie habe die Situation erschwert.

Die Verteidigung sieht anders als die Staatsanwaltschaft nicht die Komponente der Heimtücke gegeben und strebt eine Verurteilung wegen Totschlags an. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes kann bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Strafrahmen auf drei bis 15 Jahre Freiheitsstrafe reduziert werden, wie der Gerichtssprecher erläuterte. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.

Das Urteil könnte nach dieser Planung am 9. Dezember verkündet werden. Die Angeklagte sitzt nicht in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website