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Tote Kinder nach illegalem Autorennen – Angeklagte war als "Bleifuß" bekannt


War es ein Autorennen?
Kinder tot: Angeklagte galt als "Bleifuß" und "Schumi"

Von t-online, pas

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Die beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal im Landgericht (Archivbild): Eine Frau und ein Mann sollen den Unfalltod von zwei kleinen Jungen verursacht haben.Vergrößern des BildesDie beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal im Landgericht (Archivbild): Eine Frau und ein Mann sollen den Unfalltod von zwei kleinen Jungen verursacht haben. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen auf einer Landstraße bei Hannover starben zwei Kinder. Eine Ageklagte soll bereits in der Vergangenheit regelmäßig gerast sein.

Weil sich Ewa P. und Marco S. auf einer Landstraße bei Barsinghausen (Region Hannover) ein illegales Autorennen geliefert haben sollen, mussten zwei kleine Jungen sterben. Nun muss sich P. für Mord verantworten. Laut Medienberichten soll die Hauptangeklagte, die selbst drei Kinder hat, schon vor der mutmaßlichen Tat als Raserin bekannt gewesen sein.

Laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" (FAZ) seien zwei Kollegen von Ewa P. als Zeugen vernommen worden, die beide über den Fahrstil der Frau aussagten. Einer habe berichtet, dass P. Blitzer-Bescheide nach zu schnellen Rückfahrten aus ihrer Heimat Polen an ihre Schwester nach Polen schicken wollte. Der würde es nichts ausmachen, sollte sie ihren Führerschein verlieren, soll sie ihren Kollegen gesagt haben.

Ein weiterer Kollege soll den Fahrstil der 40-Jährigen als "sehr rasant ist untertrieben" bezeichnet haben. Auf Landstraßen habe sie regelmäßig waghalsige Überholmanöver mit Geschwindigkeiten um die 150 Kilometern pro Stunde unternommen. In ihrer Firma sei die Frau laut des Berichts sogar "Schumi" genannt worden – oder "Bleifuß", so die Zeitung. Auch die Herkunft ihrer wechselnden, hochmotorisierten Autos sei laut dem Zeugen fraglich. Schließlich arbeite P. als Putzkraft.

Tödlicher Unfall mit zwei Kindern: 110 km/h zu schnell

Die Angeklagte soll ihren Fahrstil dagegen als angemessen empfunden haben: "Ich denke, ich bin eine gute Fahrerin", soll sie über ihre Dolmetscherin gesagt haben. Zuvor hätte sie noch nie einen Unfall gehabt. Der tödliche Überholvorgang des Mitangeklagten Marco S. sei ein normaler Überholvorgang gewesen. Der sei zwar in der Kurve nicht geglückt, doch sie habe sich zurückfallen lassen, um wieder einzuscheren.

Doch noch beim Einscheren habe P. zunächst einen entgegenkommenden Mercedes touchiert und sei in eine Drehbewegung geraten. Dann sei er mit seiner Beifahrerseite gegen die Front des Autos der Familie gestoßen, in dem die beiden Jungen saßen, berichtet die "FAZ" weiter.

Ein Dashcam-Video soll den Unfallvorgang zeigen und belegen, dass P. mit ihrem Audi A6 etwa 180 km/h fuhr – wo nur 70 erlaubt waren. Laut "Bild" hatte ihr Wagen mehr als 250 PS. Die Kinder, zwei und sechs Jahre alt, wurden dabei zerquetscht. Eines verstarb später im Krankenhaus. Einem Unfallgutachter zufolge habe P. bei ihrer Geschwindigkeit keine Möglichkeit gehabt, den Unfall noch zu verhindern, schreibt "Bild".

Polin war nach dem Unfall geflüchtet

Zum Auftakt des Prozesses hatte P. erklärt, während eines Überholvorgangs in einer psychischen Ausnahmesituation die falsche Entscheidung getroffen zu haben. "Es war kaum erträglich, mit dieser Schuld zu leben, zumal ich selbst drei Kinder habe", sagte die Polin schluchzend über den Unfall am Nachmittag des 25. Februar 2022. Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, beantragte sie einen Haftbefehl gegen die vermutete Unfallverursacherin. Nach internationaler Fahndung wurde die Frau am 20. September 2022 in Polen festgenommen.

Die 40-Jährige soll laut Anklage einen Unfall mit einem tödlichen Ausgang für die Insassen der ihr entgegenkommenden Fahrzeuge billigend in Kauf genommen haben. Bei der Tat sei der eigene Pkw verwendet worden und damit das Mordmerkmal des Gebrauchs eines "gemeingefährlichen Mittels" erfüllt worden. Ihr wird gefährliche Körperverletzung im Zusammenhang mit den verletzten Insassen des anderen Autos vorgeworfen. Außerdem müssen sich beide Beschuldigte wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Beide Angeklagte bestreiten, ein Rennen gefahren zu sein. Insgesamt sind für den Prozess zehn Verhandlungstage vorgesehen. Dementsprechend könnte das Urteil am 30. März gesprochen werden.

Verwendete Quellen
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