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Befangenheitsantrag in Prozess gegen Umweltaktivistin


Gießen
Befangenheitsantrag in Prozess gegen Umweltaktivistin

Von dpa
01.03.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der Berufungsprozess gegen eine Umweltaktivistin, die im Zusammenhang mit Protesten gegen den Ausbau der A49 vor dem Landgericht Gießen steht, ist kurz vor dem erwarteten Ende der Beweisaufnahme ins Stocken geraten. Die Verteidigung stellte in der Verhandlung am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Der Prozess lief zunächst weiter, über das Ablehnungsgesuch muss noch entschieden werden.

Hintergrund des Verfahrens sind die Proteste gegen die Waldrodungen für den Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen. Die angeklagte Aktivistin soll im Herbst 2020 bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forst in rund 15 Metern Höhe einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben.

Die Frau, deren Identität weiter unbekannt ist und die "Ella" genannt wird, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihr Haftbefehl werde aufrechterhalten, erklärte der Vorsitzende Richter am Ende der Verhandlung am Dienstag. Die Verteidigung hatte zuvor ihren Ablehnungsantrag insbesondere damit begründet, dass der Vorsitzende noch nicht über einen am 18. Februar gestellten Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls entschieden habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, das Ablehnungsgesuch als unzulässig zu verwerfen.

Der Berufungsprozess wird am 10. März fortgesetzt werden. Ob dann plädiert wird, war zunächst unklar - die Verteidigung kündigte weitere Beweisanträge an. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Alsfeld die Angeklagte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dagegen legten die Frau und auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

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