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Gericht sieht Schuld: Keine Chance auf neues Verfahren


Darmstadt
Gericht sieht Schuld: Keine Chance auf neues Verfahren

Von dpa
30.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Entscheidung der Zivilkammer im Fall DarsowVergrößern des BildesAnja Darsow, Ehefrau des Beklagten, steht vor der Entscheidung der Zivilkammer im Gerichtssaal. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)
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Die Ablehnung einer neuen Beweiserhebung im Fall eines verurteilten Doppelmörders hätte klarer kaum sein können. Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt hat am Mittwoch die Erhebung neuer Beweise im Fall des verurteilten Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen abgelehnt und ihn zur Zahlung von fast 70 000 Euro verurteilt. Es bleibe für die Kammer kein Zweifel an der Schuld des Beklagten, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung. Die Kammer habe keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils und der Bewertung der Indizien in dem Strafverfahren vor mehr als zehn Jahren. "In der Gesamtwürdigung lassen sie nur einen Schluss zu."

Der verurteilte 52-jährige Darsow beteuert seit Jahren seine Unschuld und will ein Wiederaufnahmeverfahren. Alle Versuche sind bislang gescheitert. Eine neue Beweisaufnahme in dem Zivilverfahren hätte nach Angaben von Darsows Anwalt, Gerhard Strate, ein möglicher Hebel für ein solches Verfahren sein können.

"Ich habe schon beim Reingehen gedacht, das fühlt sich nicht gut an", sagte Darsows Frau gefasst in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch. Sie wollte noch am Mittwoch mit ihrem inhaftierten Mann telefonieren und ihm von dem Urteil berichten. Die Auslegung der Indizien sei "Ansichtssache". "Wir haben gesagt, wenn das heute nicht positiv ausgeht, ist da noch nicht das Ende." Ziel sei weiter, mit neuen Hinweisen oder auch Gutachten ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen.

Für Anwalt Strate, der auch das bayerische Justizopfer Gustl Mollath und die wegen Mordes ihrer beiden Töchter verurteilte Monika Böttcher vertrat, bot das Verfahren eine Chance auf einen neuen Strafprozess. In dem Zivilverfahren ging es nicht um die Verbrechen, sondern um Forderungen des Landes Hessen gegen Darsow. Hessen will die Rückzahlung von Versorgungskosten für die damals schwer verletzte, behinderte Tochter eines ermordeten Ehepaares. Für den Anwalt des Landes, Thomas Pahl, war am ersten Verhandlungstag am 9. März klar, dass Darsow aufgrund der Sachlage durch eine große Indizienlast überführt ist.

Bei einer möglichen Beweiserhebung wäre es um einen selbst gebauten Schalldämpfer gegangen, der bei den Morden benutzt worden sein soll. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus den neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführten Indizien zu dem Schalldämpfer.

Das Landgericht hatte Darsow 2011 verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit über Lärmbelästigung auflauerte und ihn erschoss. Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf - auch auf die behinderte Tochter schoss er. Sie überlebte schwer verletzt. Der Vorsitzende Richter damals: "Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen." Das Motiv: Aus Wut wegen des Lärms habe er eine ganze Familie auslöschen wollen.

Alle Bemühungen Strates, mögliche neue Beweise in ein neues Verfahren einzubringen, scheiterten bislang. Im August 2019 lehnte das Kasseler Landgericht eine Wiederaufnahme ab, im Mai 2020 auch das Oberlandesgericht Frankfurt. Im Oktober des gleichen Jahres nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde in dem Fall nicht zur Entscheidung an.

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