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Rechte "Goyim-Partei": Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert


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Rechte "Goyim-Partei": Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert

Von dpa
25.05.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Für mutmaßliche Rechtsextremisten der antisemitischen "Goyim-Partei" hat die Bundesanwaltschaft bis zu fünfeinhalb Jahre Haft beantragt. Das hat eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt. Die höchste Strafforderung galt demnach dem mutmaßlichen Gründer und Rädelsführer der rechtsextremen Vereinigung. Ein zweiter Angeklagter, dem ebenfalls Rädelsführerschaft vorgeworfen wird, soll nach dem Willen der Ankläger für vier Jahre hinter Gitter. Gegen einen dritten Angeklagten beantragten die Vertreter der Bundesanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Der Generalbundesanwalt hatte den Männern in der Anklage auch Volksverhetzung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen über verschiedene Internetplattformen volksverhetzende Inhalte verbreitet haben. Der Hauptangeklagte soll seit 2014 im Internet ein internationales Netzwerk aufgebaut haben, um weltweit antisemitische Hetze zu verbreiten.

Auf der Internet-Plattform sollen zahlreiche extrem antisemitische, rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge veröffentlicht worden sein. Goyim steht im Jiddischen für Nicht-Juden. Die beiden Hauptbeschuldigten waren im niederländischen Heerlen und in Berlin festgenommen worden. Der dritte Angeklagte stammt aus Duisburg. Der Prozess gegen das Trio hatte Ende Juli vergangenen Jahres begonnen.

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