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Urteil in Köln: Mann trinkt Putzmittel in Limo-Flasche – Schmerzensgeld


Urteil in Köln
Mann trinkt Putzmittel in Limo-Flasche – Schmerzensgeld

Von dpa
30.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Landgericht Köln (Symbolbild): Ein 25-Jähriger ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesLandgericht Köln (Symbolbild): Dem Opfer wurde nur eine geringe Mitschuld attestiert. (Quelle: Dominik Bund/imago images)
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Ein Ladenbesitzer, der Putzmittel in einer Limoflasche aufbewahrt hatte, muss haften: Ein Freund hatte die vermeintliche Limo getrunken – und sich verätzt.

Ein Ladenbesitzer muss für die schwere Vergiftung eines Freundes haften. Das hat das Landgericht in Köln entschieden und am Donnerstag mitgeteilt (Az.: 12 O 459/19). Der Freund des Ladenbesitzers hatte die Flasche im Kühlschrank entdeckt, sich ein Glas eingefüllt und in einem Zug ausgetrunken. Das Putzmittel, eine Ammoniaklösung namens Salmiakgeist, die der Besitzer zum Reinigen von Platinen verwendet, habe ihm Speiseröhre und Magen verätzt.

Der Freund verklagte den Besitzer der Ladenwerkstatt auf 18.750 Euro Schmerzensgeld und alle Schäden, die er erlitt. Der Ladenbesitzer lehnte jedoch jede Haftung ab: Er habe die Flasche hinter dem Sofa seiner Werkstatt versteckt – ein Praktikant habe sie ohne sein Wissen in den Kühlschrank gestellt. Außerdem habe sein Freund am Kühlschrank hinter der Ladentheke nichts zu suchen.

Urteil in Köln: Versteck der Flasche war kein ausreichender Schutz

Das Landgericht sah das anders: Der Besitzer der Ladenwerkstatt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er hätte Vorkehrungen dafür treffen müssen, damit Dritte die Chemikalie nicht trinken. Das Versteck hinter dem Sofa sei kein ausreichender Schutz.

Nach der Vernehmung eines Zeugen war das Gericht davon ausgegangen, dass der Freund des Ladenbesitzers sich sehr wohl selbst am Kühlschrank bedienen durfte. Dem Opfer wurde aber eine geringe Mitschuld attestiert: Der Kläger hätte die farblose, nicht perlende Flüssigkeit aus der bereits geöffneten Glasflasche trotz des Limonadenetiketts nicht einfach ungeprüft trinken dürfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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