Beweisaufnahme Woelki muss vor Kölner Landgericht aussagen
Am Mittwoch hat das Kölner Landesgericht im Rechtsstreit zwischen Kardinal Woelki und dem Axel-Springer-Verlag einen Beweisbeschluss verkündet.
Das Gericht erklärte am Mittwoch, dass Woelki in dem presserechtlichen Verfahren, das er gegen den Axel-Springer-Verlag ergriffen hatte, als Partei vernommen werden soll. Dadurch wird Woelki erstmals persönlich vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen müssen.
Bisher hatte die zuständige Kammer auf Antrag des Axel-Springer-Verlags Zeugenvernehmungen zur Beweisaufnahme angeordnet. Nun soll Woelki selbst vernommen werden, weil bislang kein vollständiger Beweis in der Sache erbracht werden konnte. Einen Termin dazu hat die für Pressesachen zuständige Kammer jedoch noch nicht festgelegt.
In dem Rechtsstreit geht um Berichte der "Bild"-Zeitung über Woelki, gegen die sich der Erzbischof gerichtlich zur Wehr gesetzt hat. Im Fall, in dem nun das Urteil gefällt wurde, ging es darum, ob Woelki über einen Priester und dessen sexuelle Annäherung an Minderjährige gewusst hat. Woelki hatte diesen Priester zum Düsseldorfer Stadtdechanten befördert.
Wusste Woelki von den Vorwürfen?
Im Mai 2021 hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet, dass Woelki im Vorfeld der Beförderung Kenntnis über die Vorwürfe gegen den Priester hatte. Dagegen hatte sich der Kölner Kardinal gewehrt. Im Fokus des Rechtsstreits lagen zwei Dokumente: Um einen Polizeibericht und um ein Gesprächsprotokoll, in denen es um die anzüglichen Annäherungen des Priesters an Minderjährige geht und die Woelki laut "Bild" gekannt haben soll.
Auch die als Zeugin geladene ehemalige Sekretärin von Woelkie-Vorgänger Kardinal Joachim Meisner hatte im Laufe des Rechtsstreit ausgesagt, Woelki über die Aktivitäten des Priesters unterrichtet zu haben, bevor er diesen beförderte. So soll der Priester etwa zusammen mit Messdienern die Sauna besucht haben.
Auch der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums wurde während des Verfahrens in den Zeugenstand geladen. Dieser gab ebenfalls an, im Vorfeld mit Woelki über die Vorwürfe gegen den Priester gesprochen zu haben.
- Pressemitteilung des Kölner Landgerichts vom 8. März 2023 (per E-Mail)