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Köln | Missbrauchsprozess gegen Priester: Zeuge verärgert Richter


Priester in Köln angeklagt
Zeuge im Missbrauchsprozess verärgert Richter


Aktualisiert am 14.01.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein katholischer Priester (links) ist vor dem Landgericht angeklagt: Er soll über Jahrzehnte hinweg Kinder missbraucht haben.Vergrößern des Bildes
Ein katholischer Priester (links) ist vor dem Landgericht angeklagt: Er soll über Jahrzehnte hinweg Kinder missbraucht haben. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Vor dem Kölner Landgericht ist ein Priester angeklagt, der sich über Jahrzehnte an Kindern vergangen haben soll. Zwei Zeugen gaben am Donnerstag tiefe Einblicke in die chaotische Verwaltung des Erzbistums Köln. Besonders eine Aussage traf den Nerv des Vorsitzenden Richters.

Der Prozess am Kölner Landgericht begann mit der Anklage, dass ein 70-jähriger Priester in den 1990er-Jahren seine drei Nichten und später ein anderes Mädchen sexuell missbraucht habe. Seitdem haben mehrere Menschen das medial stark begleitete Verfahren zum Anlass genommen, sich ebenfalls als mutmaßliche Opfer zu Wort zu melden. Am Donnerstag ging es vor der zweiten Großen Strafkammer um die Frage, warum das Bistum nicht viel früher kirchenrechtliche Schritte unternahm.

Richter des Bistums: Erfuhr von Pflegekindern aus der Presse

Einer der Zeugen leitete als Interventionsbeauftragter die 2015 geschaffene Stabsstelle zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Er beschrieb das völlig unstrukturierte Durcheinander, das er vorgefunden habe: Demnach seien Akten teils im Generalvikariat, teils in der Stabsabteilung Recht oder in anderen Abteilungen gewesen. "Es hat sich nie richtig klären lassen, nach welchen Kriterien Fälle im Archiv des Generalvikariats oder in anderen Abteilungen gelandet sind", so der Sozialarbeiter und Betriebswirt. Von Grußpostkarten aus dem Sommerurlaub bis hin zu Gutachten über Krankheitsverläufe sei alles durcheinander gewesen.

Ähnlich beschrieb es der zweite Zeuge. Bei ihm handelte es sich um den Priester Günter Assenmacher, der als Offizial das kirchliche Gericht des Erzbistums Köln als dessen oberster Richter leitet. "Die Aktenführung habe ich immer als ein sehr großes Problem gesehen", bekannte der 69-Jährige: "Es gab Doubletten und Rückverweise auf Akten, die fehlten. Da war keinerlei Ordnung, weder chronologisch noch systematisch".

Entscheidendes Wissen über den Angeklagten habe er dadurch nicht gehabt: "Ich war völlig frappiert darüber, dass er Pflegekinder hatte. Darüber habe ich erst aus der Presse erfahren". Nach neueren Ermittlungen soll der Angeklagte auch seine Pflegetochter missbraucht haben.

Darum geht es: In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem 70-jährigen Priester vor, dass er zwischen 1993 und 1999 seine damals zwischen sieben und 13 Jahre alten Nichten sexuell missbraucht haben soll, 2011 soll er ein weiteres Mädchen missbraucht haben. Insgesamt geht es um 33 Fälle, drei davon werden als schwer eingestuft, "weil es zum Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen gekommen sein soll".

Schon 2010 sollen Anschuldigungen bekannt geworden sein

Mit Einrichtung der Stabsstelle seien bisherige Unterlagen gesichtet worden, so der frühere Interventionsbeauftragte. Dabei seien auch die Unterlagen zutage getreten, die den Angeklagten belasten. Schon 2010 sollen im Bistum erste Anschuldigungen gegen ihn bekannt geworden sein. Dennoch wurden keine Ermittlungen nach dem Kirchenrecht eingeleitet.

"Ich habe eine Kanzlei veranlasst, zu prüfen, ob Verantwortliche gegen kirchenrechtliche Vorgaben verstoßen haben", so der frühere Mitarbeiter des Bistums. Die Juristen hätten das bestätigt. Schon 2010 hätte gegolten, dass möglicher Missbrauch zur Prüfung gemeldet werden müsse, und das auch auf der Grundlage von einem bloßen Anfangsverdacht. Die Justiziarin des Bistums habe die Meldung nach Rom den Akten zufolge auch befürwortet, der Offizial hingegen habe den Schritt "vehement verneint".

Kölner Strafrichter empfiehlt Blick "ins wirkliche Leben"

Dazu äußerte sich auch der Offizial selbst und erklärte: Für ihn sei maßgeblich gewesen, dass die mutmaßlichen Opfer, drei Nichten des Angeklagten, eine frühere Aussage zurückgezogen hätten. Er habe es zwar für möglich gehalten, dass diese Entscheidung auf familiären Druck hin zustande gekommen sei, habe aber die Autonomie der Familie respektieren wollen. Zudem habe er, nachdem die Frauen ihre Aussage zurückgezogen und auch die Akten nichts weiter ergeben hätten, nicht gesehen, wie eine weitere Prüfung möglich gewesen wäre.

"Das heißt, Sie haben nur die Akten durchblättert?", fragte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann erstaunt. Der Geistliche stellte nur eine Gegenfrage: "Wie hätte man es denn sonst prüfen sollen?". An dieser Stelle fand Richter Kaufmann, der sich seit Jahren mit Missbrauchsfällen befasst, deutliche Worte. "Im wirklichen Leben!", hielt er dem Geistlichen vor: "Ich würde vermuten, wenn Sie mit den Personen gesprochen hätten, mit denen wir bislang gesprochen haben, hätte das Ihre Entscheidung auf einen breiteren Grund gestellt. Man hätte mit wenig Engagement sehr viel in Erfahrung bringen können".

Schon bei der Vernehmung des ersten Zeugen hatte der Richter seiner Entrüstung freien Lauf gelassen: "Wir haben in diesem Verfahren in wenigen Tagen in Erfahrung gebracht, dass in Gummersbach reihenweise kleine Mädchen im Alter von ungefähr zehn Jahren beim Angeklagten im Haus schliefen. Rauszukriegen, was da los war, wäre das kleine Einmaleins gewesen – wenn man denn rechnen wollte. Aber das ist nicht geschehen?". Soweit er wisse, nein, so der Interventionsbeauftragte dazu. Erst auf sein Bestreben hin wurde der Fall 2019 wiederaufgenommen.

Stabsstellenleiter: "Keiner übernahm Verantwortung"

Der Offizial machte deutlich, dass er tiefergehende Ermittlungen nicht für seine Aufgabe gehalten habe: "Ich will gerne einen Fehler eingestehen, aber Leichtfertigkeit lasse ich mir nicht vorwerfen". Immer wieder verwies er darauf, dass nicht er, sondern der inzwischen verstorbene Erzbischof Joachim Kardinal Meisner letztlich die Entscheidungen getroffen habe.

Haltungen wie diese waren es, die den Interventionsbeauftragten zu Kündigung und Kirchenaustritt veranlasst haben, hatte der zum Ende seiner Aussage noch bekannt: "Keiner hat persönlich Verantwortung übernommen. In diesem System Interventionsarbeit zu leisten, hat nicht so funktioniert, wie ich mir das vorgestellt hatte".

Verwendete Quellen
  • Anwesenheit in der Verhandlung, 13. Januar 2021
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