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Oktoberfest war laut Lauterbach "eine schlechte Idee" – Corona-Handlungsbedarf


Infektionszahlen in München steigen
Lauterbach: "Oktoberfest war eine schlechte Idee"

Von dpa
Aktualisiert am 14.10.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 170899750Vergrößern des BildesBundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz: München müsse sich jetzt was überlegen, so der Minister. (Quelle: IMAGO/M. Popow)
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Selbsttest beim Eintritt wäre das Mindeste gewesen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisiert Vorgehen rund um das Oktoberfest.

München, aber auch Bayern, müsse jetzt handeln: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht angesichts der kritischen Corona-Entwicklung in München nach dem Oktoberfest Handlungsbedarf für weitere Schutzvorgaben. Er finde, dass "München, aber auch Bayern, unter besonderer Verpflichtung ist, sich jetzt zu überlegen, was macht man mit der Maskenpflicht in den Innenräumen", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin.

"Will man das wirklich so laufen lassen?" Das ginge zulasten von Pflegekräften, ärztlichem Personal und Leuten, die infiziert würden. "Man muss jetzt darüber nachdenken, wann ist der richtige Zeitpunkt, dass man die Verantwortung zeigt." Das Infektionsschutzgesetz gebe dies her.

"Natürlich ist das Oktoberfest, so wie es gemacht wurde, eine schlechte Idee gewesen"

Nach dem Ende des Oktoberfestes sind die Infektionszahlen in München stark gestiegen, Kliniken berichteten von Problemen. Lauterbach sagte: "Es muss jetzt nach vorne geblickt werden. Es hilft nicht, da nachzutreten." Er bekräftigte zugleich: "Natürlich ist das Oktoberfest, so wie es gemacht wurde, eine schlechte Idee gewesen."

Absagen hätte man es wegen fehlender Rechtsgrundlage schlecht können. "Aber hätte man es besser durchführen können oder sollen? Da ist die Antwort natürlich ja." Man hätte zum Beispiel warnen müssen: "Wer soll kommen, wer soll nicht kommen", sagte Lauterbach etwa mit Blick auf Menschen mit Vorerkrankungen.

Das Allermindeste wäre gewesen, jedem einen Selbsttest bei Eintritt anzubieten oder besser noch einen Testnachweis vorzugeben. Unabhängig vom Infektionsschutzgesetz könne man natürlich im Rahmen des Hausrechtes jederzeit Vorgaben machen für den Besuch einer Veranstaltung oder eines Lokals.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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