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"Letzte Generation": Ermittler in München rudern offenbar erneut zurück


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"Letzte Generation": Ermittler rudern offenbar erneut zurück

Von Christof Paulus

25.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Banner der Bayerischen Generalstaatsanwaltschaft (Symbolbild): Von ihr gingen die Razzien gegen die "Letzte Generation" aus, die nun in der Kritik stehen.Vergrößern des Bildes
Ein Banner der Bayerischen Generalstaatsanwaltschaft (Symbolbild): Von ihr gingen die Razzien gegen die "Letzte Generation" aus, die nun in der Kritik stehen. (Quelle: ZUMA Wire/imago images)

Wieder Ungereimtheiten rund um die Razzien gegen die "Letzte Generation". Nun geht es um die Frage, was Gerichte zum Vorwurf "kriminelle Vereinigung" sagen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Angaben des Norddeutschen Rundfunks zufolge erneut Angaben zur "Letzten Generation" korrigiert. Das geht aus einem Tweet des Rechercheteams vom Donnerstag hervor. Demnach hatten die Ermittler am Mittwoch noch angegeben, dass das Amtsgericht München den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung bejaht habe. Einen Tag später klingt dies nun anders.

Der NDR habe "nochmal nachgefragt, ob das wirklich da steht", heißt es in dem Tweet. Nun schreibt die Generalstaatsanwaltschaft lediglich, wie es in einem Foto des Mailverkehrs zu sehen ist, dass das Amtsgericht einen Anfangsverdacht insofern bejaht habe, "dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte". Die Formulierung im Konjunktiv stellt dabei einen substantiellen Unterschied zur Tatsachenbehauptung des Vortags dar.

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In einer Antwort auf eine Anfrage an t-online teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass "das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, wonach der Anfangsverdacht hinsichtlich des Tatbestandes einer kriminellen Vereinigung bejaht wurde. Dies ist auch nach wie vor zutreffend". Jedoch unterscheidet sich auch diese Formulierung von der vom NDR veröffentlichten Antwort; dort war von einem "Anfangsverdacht" noch keine Rede.

Es wäre indes nicht der erste problematische Vorgang rund um die Razzien gegen die "Letzte Generation". Gestern wurde ein Warnhinweis aus der Feder der Ermittler publik, in dem die Aktivisten ebenfalls bereits als "kriminelle Vereinigung" bezeichnet wurden, auch Spenden an sie stünden demnach unter Strafe. Ein entsprechendes Gerichtsurteil steht allerdings noch aus. Auch hier korrigierten sich die Behörden später.

Verwendete Quellen
  • NDR Recherche: Tweets vom 24. und 25. Mai
  • Anfrage an Generalstaatsanwaltschaft München
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