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Alfons Schuhbecks letzte Hoffnung: Haftfähigkeit wird geprüft


Bleibt er doch auf freiem Fuß?
Alfons Schuhbecks letzte Hoffnung

Von Christof Paulus

20.06.2023Lesedauer: 3 Min.
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Alfons Schuhbeck beim Gerichtsprozess in München (Archivbild): Der Starkoch muss nun ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Alfons Schuhbeck beim Gerichtsprozess in München (Archivbild): Der Starkoch muss nun ins Gefängnis. (Quelle: IMAGO / Sven Simon)

Seine Haftstrafe ist rechtskräftig, doch verkraftet Schuhbeck das Gefängnis? Der Starkoch wirkt geschwächt. Kann er sich Hoffnung auf Haftunfähigkeit machen?

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht nun fest: Alfons Schuhbeck ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Über zwei Millionen Euro an Steuern hat er hinterzogen, wie das Landgericht München schon vergangenes Jahr feststellte. Richterin Andrea Wagner hatte ihm bei seinen Taten eine "hohe kriminelle Energie" attestiert. Doch wer den Starkoch bei seinem Prozess im Oktober beobachten konnte, musste erkennen: Schuhbeck ist in den vergangenen Monaten stark gealtert.

Kein Wunder, der Prozess dürfte ihm zugesetzt haben, zudem ist er bereits 74 Jahre alt. Einige fragen sich nun deshalb: Ist Schuhbeck schon zu alt für das Gefängnis? Immer wieder kommt es vor, dass Häftlinge wegen ihres Gesundheitszustandes ihre Haftstrafe nicht verbüßen müssen, da diese nicht zumutbar wäre. Doch bei Schuhbeck erscheint das zumindest sehr unwahrscheinlich.

Gefängnis für Alfons Schuhbeck: Wer weiß etwas in Bayern?

Eine verbindliche Auskunft zu der Frage ist derzeit noch nicht zu erhalten. Der Bundesgerichtshof, der die Revision abgeschmettert hatte, verweist auf das Landgericht, wo Schuhbeck verurteilt worden war. Dort bittet man, die Anfrage an die Staatsanwaltschaft zu stellen. Die wiederum erklärt t-online, dass man "mangels Einleitung der Vollstreckung derzeit keine Angaben zu einer eventuellen Haftunfähigkeit machen" könne.

Generell gelte: "Bei der Aufnahme von Verurteilten in den Strafvollzug erfolgt eine ärztliche Untersuchung, die auch die Frage der Haftfähigkeit umfasst." Je nach Ergebnis könne die Haftstrafe aufgeschoben werden, bei älteren Verurteilten, deren Gesundheitszustand sich womöglich nicht mehr bessert, heißt das oft sogar, dass die Haft nie vollzogen wird.

Wie ist Alfons Schuhbecks Gesundheitszustand?

Da die Entscheidung darüber, ob Alfons Schuhbeck haftunfähig sein könnte, letztlich beim untersuchenden Arzt liegt, steht aktuell schlicht noch nichts fest. Behörden oder Anwälte, die t-online kontaktiert hat, können oder wollen sich daher – ohne Schuhbecks Gesundheitszustand zu kennen – nicht zu einer Prognose hinreißen lassen. Doch ein paar Anzeichen lassen sich schon deuten.

Im Gespräch mit Rechtsexperten ist zu vernehmen, dass die Hürden für eine Haftunfähigkeit hoch sind. Die Regelung greift etwa, wenn ein Verurteilter derart unter "Geisteskrankheit" leidet, wie es die Strafprozessordnung nennt, sodass bei ihm der Zweck einer Haftstrafe keine Wirkung mehr zeigt – dort geht es nämlich in erster Linie tatsächlich nicht um eine Sühne der Taten, sondern Resozialisierung.

Alfons Schuhbeck in München weiterhin präsent

Angesichts dessen, dass Schuhbeck weiterhin arbeitet, etwa in seinen Kochkursen, oder in den vergangenen Monaten gelegentlich öffentlich auftrat, etwa auf der Bühne im einst nach ihm benannten Gourmettheater "Teatro", dürfte dieses Kriterium ausgeschlossen sein. Auch dass eine Gefängnisstrafe ihn in Lebensgefahr bringen könnte – ein weiteres Kriterium für Haftunfähigkeit – scheint enorm unwahrscheinlich.

Nicht zu klären ist, ob Schuhbeck derart erkrankt sein könnte, dass eine Behandlung im Gefängnis nicht möglich ist. Auch wenn das der Fall wäre, müsste er die Haftstrafe nicht antreten. Bekannt ist in dieser Hinsicht jedoch nichts, auch Indizien dafür gibt es keine. Und so gilt als sehr wahrscheinlich, dass Alfons Schuhbeck in den nächsten Monaten ins Gefängnis gehen wird.

Immerhin das könnte für den 74-Jährigen eine gute Nachricht sein. Denn so sehr ihn das Gefängnis auch einschüchtert, wie er kürzlich in einem Interview sagte: So schwer erkrankt zu sein, dass er nicht einmal mehr ins Gefängnis dürfte, wäre sicher der härtere Schlag.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Anfragen an Bundesgerichtshof, Staatsanwaltschaft und Landgericht München I
  • Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 21.4.2015
  • tz.de: "Gedanken ans Gefängnis? 'Jeden Tag!'"
  • bundesgerichtshof: Pressemitteilung vom 19. Juni 2023
  • Strafprozeßordnung (StPO): § 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
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