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Oktoberfest: "Zur Schönheitskönigin" – Wiesn-Wirtin zieht Klage zurück


Streit um Zeltvergabe bei der Oidn Wiesn
Wiesnwirtin muss Niederlage vor Gericht einräumen


Aktualisiert am 13.07.2023Lesedauer: 3 Min.
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Das Volkssängerzelt "Schützenlisl" auf der Oidn Wiesn (Archivfoto).Vergrößern des Bildes
Das Volkssängerzelt "Schützenlisl" auf der Oidn Wiesn (Archivfoto). (Quelle: Jan Saurer monacoshots)

Der Streit um die Zulassung des Volkssängerzelts "Zur Schönheitskönigin" auf der Oidn Wiesn im vergangenen Jahr ist beendet. Die Wirtin zieht ihre Klage zurück.

Auf der Münchner Theresienwiese hat am Montag der Aufbau des Oktoberfests begonnen. Für die Wirte der dortigen Festzelte bedeutet das zehn Wochen Ausnahmezustand, bis es am 16. September heißt: "O’zapft is!" Eine, die diesen immer hektischer werdenden Wiesn-Countdown nur zu gut kennt, ist Gerda Reichert. Sie hat von 2017 bis 2019 mit ihrem Ex-Mann das Volkssänger-Festzelt auf der Oidn Wiesn unter dem Namen "Zur Schönheitskönigin" betrieben. Nach der Corona-Zwangspause wollte Reichert dies 2022 wieder tun – eigentlich.

Doch dann zog sie im Bewerbungsrennen um das 1.400-Plätze-Zelt den Kürzeren gegen den Münchner Großgastronom Lorenz Stiftl, der unter anderem das Hackerhaus in der Sendlinger Straße und die Stadiongastronomie des TSV 1860 München betreibt. Der Wirt hatten bei der Stadt München damals nach den gängigen Bewertungsrichtlinien eine höhere Punktzahl erreicht. Gegen diese Entscheidung hat Reichert geklagt, weshalb sie an diesem Mittwochvormittag weder beim Wiesn-Aufbau noch in ihrem Herrschinger Seehof am Ammersee weilt, sondern ins Verwaltungsgericht München gekommen ist.

"Ich will mein Zelt zurück"

"Ich will mein Zelt zurück", betont sie vor der Verhandlung, die dann jedoch ganz und gar nicht nach ihren Vorstellungen verläuft. Die Vorsitzende Richterin sagt, sie könne zwar verstehen, dass die Klägerin sich benachteiligt fühle. Jedoch sehe sie keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stadt ihre Bewerbung unsachgemäß bewertet habe. Nach diesem unmissverständlichen Hinweis des Gerichts zieht die Gastronomin ihre Klage letztlich zurück, noch bevor ein Urteil ergeht.

Von diesem Ausgang erfährt Stiftl erst aus zweiter Hand. Denn obschon seine Firma zu dem Verfahren beigeladen wurde, erscheint im Gerichtssaal kein Vertreter der Stiftl GmbH. Diese betreibt seit 2002 eines der kleinen Festzelte auf der Wiesn. Zugleich bemühte sich Stiftl jahrelang darum, zu einem der 17 großen Wiesn-Wirte aufzusteigen – erfolglos.

Kritik an Punktevergabe für Bewerbungen

Doch 2022 erfüllte sich der Traum des 58-Jährigen, als er den Zuschlag fürs Volkssängerzelt erhielt, das er im Vorjahr auf den Namen "Schützenlisl" taufte. Wie die Richterin im Gerichtssaal erläutert, erhielt seine Bewerbung damals 256 Punkte – im Vergleich zu 248 Punkten bei Reichert. Deren Anwältin greift im Gerichtssaal mehrere Punkte des Kriterienkatalogs an, nach dem die Stadt die Bewerbungen für ein Oktoberfestzelt bewertet.

Unter anderem moniert sie, dass Stiftl für seine langjährige Erfahrung als kleiner Wiesnwirt mehr Punkte erhielt als Reichert, die viermal auf der Oidn Wiesn war. Da es diese erst seit 2010 gebe, benachteilige eine solche Bewertung die dortige Gastronomie. "Weil man auf der Oidn Wiesn nicht die Möglichkeit hat, so viele Punkte zu sammeln, besteht das Risiko eines Verdrängungswettbewerbs", argumentiert die Anwältin.

"Er hat das eindeutig schlechtere Kulturprogramm"

Sie kritisiert im Weiteren, dass Reichert auch bei den Punkten technischer Standard und Eigentum – dies sind zwei von insgesamt 13 Bewertungskriterien – ungerecht behandelt worden sei. Vor allem aber geht die Anwältin auf das Kulturprogramm im Volkssängerzelt ein, das ihr zufolge bei der Bewertung zu gering gewichtet wurde. Hier hatte Reichert 2022 die höchste Punktzahl geholt, während Stiftl nur auf Rang drei landete.

"Meine Mandantin hat das Volkssängerzelt aufgebaut, mit dem Konzept waren alle zufrieden", betont die Anwältin. "Da kann es doch nicht sein, dass ein Konkurrent den Vorzug erhält, nur weil er schon länger auf dem Oktoberfest ist und sich ein Zelt gekauft hat – obwohl er das deutlich schlechtere Kulturprogramm hat."

Wirtin will auf die Oide Wiesn zurückkehren

Die Vertreterin der Stadt entgegnet auf all diese Vorwürfe, dass man die Bewerbung sachlich korrekt anhand der bekannten und bewährten Kriterien bewertet habe. Dazu gehörten auch Vertragserfüllung, technischer Standard, Eigentum, Durchführung und Anziehungskraft. Auch die Richterin macht klar: "Es gab dieses Bewertungssystem, und das war schon vorher festgelegt. Deshalb ist es schwierig, das im Nachhinein als unsachlich zu bewerten."

Am Ende der Verhandlung muss Reichert ihre Niederlage einräumen – indem sie die Klage zurückzieht. Ihr Ziel, mit einem Festzelt auf die Oide Wiesn zurückzukehren, werde sie dennoch nicht aufgeben, versichert sie hinterher. "Ich werde alles dafür tun, dass ich das nächste Mal wieder dabei bin."

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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