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Polizei findet Kinderpornos bei Zugkontrolle in München


Gefälschte Pässe und Widerstand gegen Beamte
Polizei findet Kinderpornos bei Zugkontrolle

Von t-online, cup

28.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizisten bei einer Kontrolle am Zug (Symbolbild): In Bayern haben zwei Verdächtige nun gleich mehrere Probleme auf einmal.Vergrößern des BildesPolizisten bei einer Kontrolle am Zug (Symbolbild): In Bayern haben zwei Verdächtige nun gleich mehrere Probleme auf einmal. (Quelle: Christian Mang/imago images)
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Gefälschte Pässe hatten sie, aber keine Tickets: Nach einer Kontrolle am Münchner Bahnhof sind Mutter und Sohn gleich mehrfach in Probleme geraten.

Ein 39-jähriger Mann und seine 82-jährige Mutter müssen sich in München nach einer Polizeikontrolle wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten verantworten. Das teilt die Bundespolizei am Montag mit. Demnach seien beide zunächst aufgefallen, weil sie keine Fahrkarten hatten. Im Zuge der Kontrolle kamen jedoch noch diverse weitere Vorwürfe hinzu.

So hätten sich beide mit nach Angaben der Polizei gefälschten Reisepässen wie Ausweisen als nach Italien Geflüchtete ausgegeben. Tatsächlich handele es sich bei den beiden Verdächtigen jedoch um Russen. Und bei den gefälschten Dokumenten blieb es nicht: Die Beamten entdeckten mehrere Speichermedien mit "nicht auf den 39-Jährigen ausgestellten Ausweisdokumenten".

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Zudem wurden der Meldung zufolge im Gepäck "kinderpornografische Fotos" gefunden. Dies seien Nacktfotos von männlichen Kleinkindern. In der Dienststelle sei der Verdächtige zunehmend aggressiver geworden, leistete den Beamten Widerstand. Verletzt wurde dabei niemand, teilt die Polizei mit.

Die Mutter werde nun der Urkundenfälschung, des Verschaffens falscher amtlichen Ausweisdokumente sowie des Erschleichens von Leistungen verdächtigt. Ihr Sohn, der sich seit April 2022 in der Bundesrepublik aufhalte, muss sich aus den gleichen Gründen verantworten. Bei ihm kommt jedoch Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Beide seien nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I dem Haftrichter vorgeführt worden.

Verwendete Quellen
  • Bundespolizei München: Pressemitteilung vom 28. August
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