Cannabis wird auf dem Oktoberfest schon lange konsumiert. Wird das Kiffen auf der Wiesn 2024 nach der geplanten Teillegalisierung nun erlaubt?
Wird in München bald zum Bier der Joint gereicht? Wenige Tage vor der geplanten Teillegalisierung von Cannabis ab 1. April kommen in der bayerischen Landeshauptstadt nun Fragen auf, wie der Konsum auf dem Oktoberfest geregelt werden soll.
Das Wirtschaftsreferat als Veranstalter enthielt sich zunächst einer konkreten Aussage. "Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein", teilte ein Sprecher der Deutschen Nachrichtenagentur mit. Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung festgehalten werden. Für entsprechende Beschlüsse sei der Kreisverwaltungsausschuss zuständig.
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Auch der Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner äußerte sich zurückhaltend. "Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen", sagte der CSU-Politiker der "Bild"-Zeitung. Er habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.
Die Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung noch sehr frisch sei. "Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren."
Erster Event-Test auf dem Tollwood
Zum aktuellen Zeitpunkt gebe es noch keinen akuten Handlungsbedarf. "Wir werden uns auch erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie etwa bei Tollwood vonstattengeht", so Inselkammer und Schottenhamel.
Gekifft wird auf dem größten Volksfest der Welt übrigens schon seit längerer Zeit. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei im Rahmen des Festes mehr als 350 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Etwa die Hälfte davon habe Cannabis betroffen, die andere Hälfte Kokain. Zu einem minimalen Prozentsatz seien andere Betäubungsmittel Auslöser für eine Strafverfolgung gewesen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa