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München: Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng muss sechsmal vor Gericht


Verhandlung vor dem Langericht
Termine für Boateng-Prozess stehen fest


03.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Jerome BoatengVergrößern des Bildes
Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng (Archivbild) muss im Sommer zu sechs Verhandlungen vor Gericht erscheinen. (Quelle: Tom Weller/dpa/dpa)

Im Sommer wird der Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng erneut vor Gericht stehen. Für den Prozess hat das Gericht nun sechs Verhandlungstage festgelegt.

Das Strafverfahren gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung geht am Landgericht München I in die zweite Runde. Kürzlich wurde bereits bekannt gegeben, dass die Hauptverhandlung am Freitag, 14. Juni, beginnen wird. Nun teilt die 23. Strafkammer die restlichen Verhandlungstage mit. Nach dem Prozessauftakt sollen noch weitere fünf Verhandlungen folgen. Sie sind für den 21. Juni, 28. Juni, 5. Juli, 12. Juli und 19. Juli angesetzt. Am 19. Juli soll dann auch das Urteil fallen.

Das Amtsgericht München hatte Boateng am 09. September 2021 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro, verurteilt. Eine Berufungskammer des Landgerichts hatte das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen zwei Fällen der Körperverletzung und der Beleidigung zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro, also insgesamt 1,2 Millionen Euro, verurteilt.

Erneute Verhandlung nach Revision

Doch dabei machte der Vorsitzende Richter einen entscheidenden Fehler, wie das Bayerische Oberste Landesgericht im vergangenen Jahr feststellte. Denn nachdem die Verteidigung einen Antrag auf Befangenheit gegen ihn gestellt hatte, war er selbst an der Entscheidung beteiligt, diesen abzulehnen. Ein Rechtsverstoß, der nun die neue Verhandlung nötig macht.

Auf die Revision des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklägerin hat das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil des Landgerichts mitsamt der zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht München I zurückverwiesen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Oberlandesgericht, 3. April 2024
  • Eigene Recherche
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