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FC Bayern: Polizeikontrolle nach Spiel bei Werder Bremen war rechtswidrig


Stundenlang festgehalten
Urteil: Kontrolle von Bayern-Fans in Bremen war rechtswidrig

Von t-online, son

16.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Fans des FC Bayern zünden beim Auswärtsspiel in Bremen Pyrotechnik (Archivbild): Eine Aktion, die bei der Abreise Konsequenzen hatte.Vergrößern des BildesFans des FC Bayern zünden beim Auswärtsspiel in Bremen Pyrotechnik (Archivbild): Eine Aktion, die bei der Abreise Konsequenzen hatte. (Quelle: IMAGO/Laci Perenyi)
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Bayern-Fans werden nach einem Spiel bei Werder Bremen stundenlang von der Polizei kontrolliert. Die Aktion war nicht rechtmäßig, urteilt nun ein Gericht.

Eine Polizeikontrolle von sechs Fanbussen des FC Bayern nach dem Auswärtsspiel bei Werder Bremen im vergangenen Jahr ist nach Ansicht des Amtsgerichts Bremen rechtswidrig gewesen. Dies teilte die Fanhilfe "Grün-Weiße-Hilfe" des SV Werder am Donnerstag mit.

Die Beamten hatten die Anhänger der Münchner nach dem Spiel im Weserstadion am 6. Mai stundenlang auf einem Baumarktparkplatz bei Achim festgehalten, durchsucht und abgefilmt. Wie das Amtsgericht nun urteilte, hatte es für die Maßnahmen keinerlei rechtliche Grundlage gegeben.

Schon allein aus dem Grund, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen. Der Kontrolle war ein massives Abbrennen von Pyrotechnik während der Partie gegen den SV Werder vorausgegangen.

Kontrollen ohne Anfangsverdacht eigentlich nicht erlaubt

Das Amtsgericht der Polizei Bremen hatte bereits 2019 festgelegt, dass solche Maßnahmen nur gegen Fans ergriffen werden dürfen, bei denen bereits ein individueller Anfangsverdacht besteht. Damals waren pauschal 179 Bremer Anhänger nach einem Heimspiel gegen den FC Augsburg von der Polizei festgehalten und abfotografiert worden.

Zwei Fans des FC Bayern hatten nach der Kontrolle im vergangenen Mai eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen beantragt. Dabei wurden sie von der "Grün-Weißen-Hilfe" unterstützt. Denn aus Sicht der Fanhilfe hatte die Bremer Polizei durch die Buskontrolle gezeigt, dass sie die Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2019 missachtet und zu umgehen versucht.

Den Bremer Rechtsanwalt Nils Dietrich, der einen der beiden Bayern-Anhänger vertreten hatte, zeigte sich wenig verwundert über die Entscheidung des Amtsgerichts. "Dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat nicht allein aus dem Umstand folgen kann, dass man sich als Fan in einem bestimmten Reisebus befindet, dürfte selbsterklärend und insbesondere auch den entscheidenden Polizeibeamt*innen klar gewesen sein." Warum die Polizei dennoch zu dieser Maßnahme griff, gelte es nun aufzuarbeiten.

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