Corona-Demonstrationen in München Allgemeinverfügung bleibt bestehen
Nachdem die Stadt München eine Allgemeinverfügung gegen die Corona-"Spaziergänge" verhängt hatte, hatten zwei Bürger geklagt – und vorerst Recht bekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies dies jedoch zurück.
Das Verwaltungsgericht München hat am Montag im Eilverfahren zwei Anträgen gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt München und des Landkreises Starnberg stattgegeben. Wie das Gericht mittelte, hätten sich zwei Bürger gegen die aktuellen Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt München und des Landratsamtes Starnberg gewandt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte sich jedoch in letzter Instanz gegen die Entscheidung.
Als Grund für seine Entscheidung gab das Verwaltungsgericht München an, "dass das faktisch verhängte präventive Versammlungsverbot unverhältnismäßig sein könnte". Zudem müssten zunächst "mildere Mittel", wie das Anordnen einer Maskenpflicht, fester Versammlungsorte oder auch die nachträgliche Auflösung der Versammlungen angewandt werden. Ein präventives Verbot aufgrund der Verletzung der Anzeigepflicht sei dem Gericht zufolge nicht zu rechtfertigen.
München: Stadt hält an Allgemeinverfügung fest
Die Entscheidung des Gerichts beziehe sich lediglich auf die beiden Antragsteller, die diese erstritten. Sie müssen die präventiven behördlichen Versammlungsverbote demnach nicht beachten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in zweiter und damit letzter Instanz den beim Verwaltungsgericht (VG) München eingereichten Antrag gegen die Allgemeinverfügung jedoch abgelehnt. Ein weiteres Verfahren gegen die Allgemeinverfügung ist beim Verwaltungsgericht noch anhängig, wird aber erst gegen Ende der Woche in der Sache entschieden. Wie ein Sprecher der Stadt München auf Anfrage von t-online mitteilte, hat die Allgemeinverfügung auch für diesen Mittwoch, den 19. Januar, so weiter bestand.
Die Stadt München hat bereits mehrmals eine Allgemeinverfügung verhängt, um unangemeldete Corona"-Spaziergänge" zu unterbinden. Laut der Verfügung sind nur fristgerecht angemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen erlaubt. Auch müssen sich die Demonstrierenden an Auflagen der Stadt halten. Diese hatte die Proteste zuletzt stationär auf die Theresienwiese verlegt und eine Maskenpflicht angeordnet. Unangemeldete Demonstrationen waren zudem untersagt und wurden aufgelöst.
- Anfrage an das Bayerische Verwaltungsgericht
- Anfrage an die Stadt München