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München: Wiesn-Wirt wegen Kokain verurteilt – 72.000 Euro für vier Gramm


72.000 Euro für vier Gramm
Wiesn-Wirt wegen Kokain verurteilt – hohe Geldstrafe

Von t-online, mtt

04.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Ludwig Reinbold (Archivbild): Der Wiesn-Wirt muss tief in die Tasche greifen.Vergrößern des BildesLudwig Reinbold (Archivbild): Der Wiesn-Wirt muss tief in die Tasche greifen. (Quelle: Michael Westermann/imago-images-bilder)
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Für 400 Euro hatte Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold Drogen eingekauft, jetzt muss er ein Vielfaches dieses Betrags als Strafe zahlen. Der Kokain-Konsum könnte auch Konsequenzen für seine Konzession haben.

Das Amtsgericht München hat den Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold am Freitag zu einer Geldstrafe von 72.000 verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige vor vier Jahren vor seiner Wohnung an der Gaststätte Franziskaner in der Münchner Innenstadt vier Gramm Kokain gekauft hatte.

Dass die Sache ans Licht kam, liegt an einem Großdealer, der umfassend ausgepackt hatte, nachdem er 2018 aufgeflogen war. Unter anderem hatte dieser Dealer auch von Münchner Polizisten berichtet, die bei ihm mit Beamten-Rabatt Drogen erstanden haben sollen – was bislang schon zu diversen angeklagten Ordnungshütern und noch mehr Disziplinarverfahren führte.

Münchner Wirt soll stark angetrunken Kokain gekauft haben

Eine andere Episode, die der Großdealer den Ermittlern erzählte, drehte sich um Reinbold. Vor Gericht sagte der Dealer einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge nun aus, er sei vormittags zu einer Party beim "Sohn vom Franziskaner" bestellt worden.

Vor der Tür habe ihm der zu dem Zeitpunkt bereits stark betrunkene Jungwirt dann 400 Euro für Kokain in die Hand gedrückt: "Der lag halb auf der Eingangstüre, hatte eine Lederhose an und war besoffen", zitiert die Zeitung die Aussage. "Ohne Tür hätte er sich nicht halten können."

Haargutachten offenbart auch Ecstasy-Konsum

Auch ein früherer Kumpel von Reinbold belastete den Wirt vor Gericht und sprach von wilden Partys in der Residenzstraße, die regelmäßig bis in die Morgenstunden gegangen seien. Reinbold habe er dabei mehrfach beim Kokain-Konsum gesehen.

Ein Haargutachten aus dem November 2020 ergab zudem, dass Reinbold regelmäßig viel Kokain gezogen haben müsse, berichteten mehrere Medien. Auch Ecstasy nahm Reinbold demnach.

72.000 Euro entsprechen drei Monatseinkommen

Das Urteil vom Freitag bezieht sich allerdings allein auf die vier Gramm Kokain, die der Wirt gekauft haben soll. Der reine Konsum von illegalen Drogen ist in Deutschland nicht strafbar, im Gegensatz zu Erwerb und Handel.

Die Höhe der nun verhängten Geldstrafe gibt auch einen Einblick in die finanziellen Möglichkeiten Reinbolds: Er wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das heißt: 72.000 Euro entsprechen der Einschätzung des Gerichts zufolge drei Nettomonatseinkommen.

Jetzt steht für Reinbold die Konzession auf dem Spiel

Die Staatsanwaltshaft hatte 160 Tagessätze gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jetzt muss Reinbold um seine Konzession als Wirt bangen: Die 90 Tagessätze liegen zwar genau um einen unter der Grenze, ab der man als vorbestraft gilt – bei 91 oder mehr Tagessätzen hätte Reinbold so auf jeden Fall seine Konzession verloren. Aber die Stadt als Genehmigungsbehörde kann ihm trotzdem noch gefährlich werden.

Sie hat nun einen Ermessensspielraum. Nach dem Gaststättengesetz ist für die Entscheidung wesentlich, ob jemand als "Gastwirt die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit" besitzt. Insbesondere, wenn jemand "dem Trunke ergeben" sei, heißt es im Gesetz, sei dies nicht der Fall. Auch eine erwiesene Drogenabhängigkeit dürfte die Zuverlässigkeit eines Gastwirtes in Frage stellen.

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