Justiz Bewerber um OVG-Posten hat Verfassungsbeschwerde eingelegt
Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein unterlegener Mitbewerber wie angekündigt am Dienstag Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Karlsruhe auf Anfrage mit. Wann das Gericht über die Beschwerde entscheidet, sei offen, eine Frist gebe es nicht.
Schriftlich hatte der Bundesrichter diesen Schritt bereits Mitte März beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt. Damit verzögert sich die Besetzung der seit fast drei Jahren offenen Stelle auf unbestimmte Zeit weiter. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) kann an die von ihm ausgewählte Kandidatin damit weiterhin keine Ernennungsurkunde überreichen. Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob mit dem Auswahlverfahren gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Diese Entscheidung muss Limbach vor einer Ernennung abwarten.
Der Minister war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte dann aber die Beschwerden zweier Mitbewerber um den Posten in der nächsten Instanz als unbegründet abgewiesen. Daraufhin kündigte der Bundesrichter seine Verfassungsbeschwerde an.
- Nachrichtenagentur dpa