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Landgericht Stuttgart verbietet Version von SWR-Nachrichtenapp "Newszone"


Angebot "Newszone"
Gericht verbietet Version von SWR-Nachrichten-App

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Von Michael Ströbel

21.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
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Die App Newszone auf einem Tablet: Um das Angebot für die "Generation Z" ist ein Streit zwischen Zeitungsverlagen und Südwestrundfunk entbrannt.Vergrößern des Bildes
Die App "Newszone" auf einem Tablet: Über das Angebot für die "Generation Z" ist ein Streit zwischen Zeitungsverlagen und Südwestrundfunk entbrannt. (Quelle: Michael Ströbel)

Die Nachrichten-App "Newszone" des SWR darf nicht mehr verbreitet werden – das entschied das Landgericht Stuttgart. Warum sie trotzdem weiter angeboten wird.

Das Landgericht Stuttgart hat die SWR-Nachrichten-App mit dem Titel "Newszone" verboten. Das teilte die 53. Zivilkammer des Gerichts am Freitag mit. Insgesamt 16 Verlage hatten gegen die Rundfunkanstalt geklagt und nun recht bekommen.

Wie es in der Mitteilung heißt, bietet der SWR seit März 2022 die Nachrichten-App "Newszone" an. Sie richtet sich Angaben des Anbieters zufolge an die "Generation Z" und setzt "auf einfachen Zugang zu News und starke Individualisierbarkeit". Die App sei dabei an die Website des SWR-Senders "Dasding.de" geknüpft.

Dies gefiel 16 Verlagshäusern aus dem Südwesten überhaupt nicht: Sie mahnten den SWR ab und forderten ihn auf, die Verbreitung der App zu unterlassen. Grund: Die Verlage sind der Meinung, die Anwendung verstoße gegen den Medienstaatsvertrag. Der Südwestrundfunk sah dies offenbar anders und kam der Aufforderung entsprechend nicht nach. Dagegen klagten die Verlage – und bekamen nun in großen Teilen recht.

Kläger wollen Öffentlich-Rechtliche in Schranken weisen

Allerdings wurde die App inzwischen angepasst, das Gericht hat sich jedoch nur mit einer Version vom Stand 14. April befasst. "Jetzt kann man natürlich sagen, was soll das noch, das ist historisch und wurde mittlerweile geändert", so der Anwalt Michael Rath-Glawatz, der die Zeitungsverleger vertritt, zu t-online. "Uns ist jedoch wichtig, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk klar wird, dass sie solche Angebote zu unterlassen haben", erläutert er den Hintergrund der Klage.

Insgesamt ist Rath-Glawatz mit dem Urteil zufrieden. Vor allem auch damit, dass bereits mehrere Hundert Unterlassungserklärungen seitens des SWR abgegeben wurden und das Angebot der App zwischenzeitlich deutlich verändert wurde.

Er will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend entscheiden, ob man in Berufung gehen werde. Außerdem will der Anwalt dann prüfen, inwiefern die untersagten Punkte auch auf die aktuelle Version der App noch zutreffen.

SWR-Intendant Gniffke bedauert Entscheidung

Der SWR teilte ebenfalls mit, zunächst die Urteilsbegründung abwarten zu wollen. "Wir bedauern diese Entscheidung", wird SWR-Intendant Kai Gniffke in einer Pressemitteilung zitiert. "Wir werden sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Durch unseren gesetzlichen Auftrag sind wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen – auch junge Menschen."

Ungeachtet des Rechtsstreits zur "Newszone" sei "der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen", so Gniffke weiter.

Darum geht es in der Klage

Laut Argumentation der Kläger ist das Angebot als "selbstständiges Telemedienangebot" genehmigungspflichtig und diese Genehmigung liege nicht vor. Außerdem sei sie aufgrund des großen Umfangs von Textberichterstattung "presseähnlich und damit unzulässig". Schließlich sei es "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (...) untersagt, presseähnliche Erzeugnisse anzubieten und so in den Markt privater Verlage einzugreifen".

Der SWR wiederum argumentierte, dass die Klage nicht zuständig, sondern in solchen Fällen ein Schlichtungsverfahren üblich sei. Außerdem handle es sich nicht um eine selbstständige Ausspielungsform, sondern es würden lediglich die Inhalte von "Dasding.de" wiedergegeben – damit sei die App nicht presseähnlich.

So entschied das Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hielt die Klage jedoch für zulässig und argumentierte, dass für das Angebot ein Genehmigungsverfahren nötig sei. Dies habe jedoch nicht stattgefunden.

Zudem sah das Gericht eine grundlegende thematische und inhaltliche Änderung zum Angebot von "Dasding.de" als gegeben und stellte darüber hinaus einen presseähnlichen Charakter fest. Damit sei die App unzulässig.

So geht es weiter

Wie es weitergeht, hängt davon ab, ob beide Parteien das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen wollen. Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Rath-Glawatz, der die Kläger vertritt, rechnet damit, dass der Südwestrundfunk in die nächste Instanz gehen wird und will dies dann möglicherweise selbst anstreben.

"Mein Tipp ist, dass das Verfahren auch noch vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird", so Rath-Glawatz. Dann könne das Verfahren bis zu fünf Jahre dauern, schätzt er.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Rechtsanwalt Michael Rath-Glawatz
  • Telefonat mit der Pressestelle des SWR
  • Telefonat mit der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart
  • Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart (per E-Mail)
  • Pressemitteilung des SWR (per E-Mail)
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