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Udo Foht: "Silbereisen-Entdecker" wegen Betrugs verurteilt


Ex-MDR-Unterhaltungschef
"Silbereisen-Entdecker" Udo Foht wegen Betrugs verurteilt

Von t-online, dpa
17.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Udo Foht (l.) und Florian Silbereisen 2008: Der Ex-MDR-Unterhaltungschef verschaffte dem Schlagerstar die ersten großen Fernsehauftritte.Vergrößern des BildesUdo Foht (l.) und Florian Silbereisen 2008: Der Ex-MDR-Unterhaltungschef verschaffte dem Schlagerstar die ersten großen Fernsehauftritte. (Quelle: IMAGO / Christian Schroedter)
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Als Unterhaltungschef kurbelte er Karrieren an und prägte den MDR. Doch Udo Foht nutzte seine Rolle aus – und muss dafür nun die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Bis zum Herbst 2011 war Udo Foht einer der mächtigsten Männer beim MDR. Als Unterhaltungschef holte er große deutsche Stars vor die Kamera und baute vor allem das Schlager-Image des Senders auf. Er gilt als Entdecker von Florian Silbereisen, ermöglichte auch Helene Fischer ihre ersten Primetime-Auftritte. Dann kamen Vorwürfe ans Licht, er habe seine Position missbraucht, um sich selbst zu bereichern. Der MDR kündigte Foht daraufhin.

Auch rechtliche Konsequenzen folgten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anzeige gegen Foht wegen Betrugs sowie Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung. Ein Prozess sollte bereits 2018 beginnen, war aber wegen Krankheit abgesagt worden. Im Herbst letzten Jahres musste der 72-Jährige schließlich persönlich vor dem Landgericht Leipzig erscheinen. Nun fiel das Urteil: Ein Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

Dem Ex-MDR-Unterhaltungschef wurde am Freitag Betrug in 13 Fällen und Bestechlichkeit zur Last gelegt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Foht Produzenten und Musikmanager seinerzeit immer wieder um Kredite angeblich zur Finanzierung von Fernsehsendungen gebeten hatte, das Geld aber häufig nicht zurückzahlte. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten drei Monate der Strafe als bereits vollstreckt.

Udo Foht machte Deal vor Gericht

Dem Urteil lag ein sogenannter Deal zugrunde. Schon zu Beginn des Prozesses im vorigen September hatten sich die Beteiligten geeinigt, dass sich die Strafe in einem bestimmten Rahmen bewegen soll, wenn der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Foht hatte daraufhin zugegeben, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er das Geld nicht pünktlich zurückzahlen würde. Er habe es benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können.

Das Geld, das er bei sich bei Produzenten und Managern zusammenpumpte, ging laut Urteil im Wesentlichen an eine Firma des Autors und Moderators Carsten Weidling, den Foht gefördert hatte. Aus Sicht des Gerichts blieb letztlich offen, warum Foht das "Finanzierungskonstrukt" aufzog. Anfänglich habe er wohl mit Hilfe von Weidling "frisches Blut" in den MDR bringen wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Es hätten sich aber auch Hinweise auf ein mögliches Abhängigkeitsverhältnis ergeben. Foht habe seine wirtschaftliche und berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt und vernichtet.

Vermögensschaden von rund 314.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 72-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Er habe keinen Zweifel daran, dass Foht die Geldgeschäfte nicht zu seinem persönlichen Vorteil gemacht habe, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Er habe sich dann aber "in zunehmende Abhängigkeiten verstrickt, aus denen er nicht mehr herauskam". Der Staatsanwalt bescheinigte Foht zudem eine hohe kriminelle Energie. Den Vermögensschaden bezifferte er auf rund 314.000 Euro.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass Fohts Handeln im MDR damals mehr oder weniger geduldet worden sei. Es habe jedem klar sein müssen, dass das Geld irgendwoher komme. Der Anwalt zitierte mehrfach den Ex-Intendanten des Senders, der in seinen Memoiren davon gesprochen hatte, dass im MDR "unkonventionell" gearbeitet wurde. "Die damalige Zeit und Herr Foht passten gut zusammen", sagte der Anwalt. Compliance sei in dem öffentlich-rechtlichen Sender ein Fremdwort gewesen. Foht habe aus "lauteren Motiven" gehandelt – er habe einfach ein gutes Programm machen wollen.

Ob es noch andere Hintergründe gab, habe das Gericht aber nicht aufklären können, obwohl es zahlreiche Zeugen gehört hatte. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung wollten sich nach der Urteilsverkündung dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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