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Landgericht Berlin: Ex-Thaiboxmeister schlägt Prostituierte tot


Seine Vermutung war falsch
Ex-Thaiboxmeister schlägt Prostituierte tot – Urteil

Von t-online
Aktualisiert am 22.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Berliner Landgericht in Moabit (Archivfoto): Hier ist ein Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesBerliner Landgericht in Moabit (Archivfoto): Hier ist ein Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Schoening/imago-images-bilder)
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In der Wohnung einer Frau vermuteten zwei Männer eine große Geldsumme. Doch dann eskalierte der Überfall völlig.

Das Berliner Landgericht hat am Dienstag einen ehemaligen Thaiboxmeister wegen Raubes mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 47-jährige Hauptangeklagte hatte eine 55-jährige Frau in einem Wohnungsbordell in Berlin-Friedrichshain überfallen und dabei tödlich verletzt. Laut Gerichtsurteil konnte kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

Ein 35-jähriger Mitangeklagter, der an der Planung des Überfalls beteiligt war und während der Tat vor dem Haus wartete, erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die beiden Männer hatten in der Wohnung mehrere Tausend Euro vermutet, erbeuteten jedoch lediglich 25 Euro.

Der Hauptangeklagte stammt aus Thailand, der Mitangeklagte hat die chinesische Staatsangehörigkeit. Beide Angeklagten legten im viermonatigen Prozess Geständnisse ab.

Prostituierte stirbt in Wohnungsbordell

Der 47-Jährige habe auf Vorschlag des verschuldeten Mitangeklagten, der ein Vermittler von Prostitutionsdienstleistungen gewesen sei, die Frau überfallen, hieß es weiter. Geplant gewesen sei, die Frau nicht erheblich zu verletzten. Der ehemalige Thaiboxmeister habe der 55-Jährigen aber mehrere Verletzungen zugefügt und leichtfertig den Tod des Opfers verursacht. Die Frau verstarb im Wohnungsbordell.

Der Hauptangeklagte wurde wenige Tage nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Mitangeklagte wurde im Oktober inhaftiert und sechs Wochen später aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten zwölf Jahre Haft wegen Mordes beantragt, für den Mitangeklagten eine dreijährige Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte für geringere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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